Plan International Deutschland e.V. / Schlagwort(e): Recht/
Plan International Deutschland e.V. : Kinderrechte: UN-Zusatzprotokoll
ist Meilenstein / Kinderhilfswerk Plan setzt sich seit 2008 für
Individualbeschwerde ein
DGAP-Media / 20.12.2011 / 11:05
———————————————————————
Hamburg, 20. Dezember 2011 – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen
hat am Montag ein drittes Zusatzprotokoll zur Konventionüber die Rechte
des Kindes beschlossen. Es erlaubt Mädchen und Jungen, die missbraucht oder
eine andere Verletzung ihrer Rechte erfahren haben, sich direkt an ein
UN-Gremium zu wenden, wenn nationale Rechtsmittel versagen oder nicht zur
Verfügung stehen. Plan setzt sich seit 2008 für das
Individualbeschwerderecht ein und begrüßt die Entscheidung, die die
Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte vorantreibt.
Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan Deutschland: –Immer noch
unterliegen viele gravierende Verletzungen der Kinderrechte keinerlei
staatlicher Verfolgung. Um dies zuändern, hat Plan an der Ausarbeitung des
dritten Zusatzprotokolls mitgewirkt. Der aktuelle UN-Beschluss für die
Individualbeschwerde ist ein Meilenstein. Denn Mädchen und Jungen so sind
nicht länger Bürger zweiter Klasse, denen man lediglich Mindestrechte
zugesteht. Sie oder ihre Vertreter können künftig gegen Verstöße ihrer
Rechte vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf klagen, wenn
Gerichte in den Heimatländern ihnen kein Gehör schenken. Damit würde eine
Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen.–
Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche
Grundrechte und wurde von 193 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Seit einigen
Jahren ergänzen den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zwei
Zusatzprotokolle, die den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten
sowie den Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie verbieten.
Das dritte Zusatzprotokoll trägt zur Gleichstellung der
Kinderrechtskonvention mit anderen Menschenrechtsverträgen bei, die bereitsüber eine Beschwerdemöglichkeit verfügen.
Bis jetzt ist es nicht möglich, Verletzungen der Kinderrechte auf
internationaler Ebene geltend zu machen. Kontrolliert wird die Umsetzung
der Konvention alleinüber Berichte der Mitgliedsstaaten, die alle fünf
Jahre erstellt werden müssen. Gültigkeit erhält das dritte Zusatzprotokoll
zur Kinderrechtskonvention durch die Ratifizierungen der Mitgliedsstaaten,
die sich so verpflichten, das Dokument in ihr nationales Recht aufzunehmen.
Im UN-Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen wurde das
Zusatzprotokoll bereits am 17. Juni dieses Jahres angenommen. Dafür hatte
sich die deutsche Regierung mit den Vertretern von weiteren 49 Staaten
stark gemacht.
Weitere Informationen:
– Kerstin Straub, Tel. 040 61140-251/-152
– Antje Schröder, Tel. 040 61140-281, presse@plan-deutschland.de
Plan International arbeitet als eines derältesten unabhängigen
Kinderhilfswerke in 50 Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas. Plan
Deutschland betreutüber 300.000 Patenschaften und finanziert nachhaltige
Selbsthilfeprojekte, bei denen die Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt
steht. Insgesamt erreicht das Kinderhilfswerk so etwa drei Millionen
Menschen. Mit der Kampagne –Because I am a Girl– unter der Schirmherrschaft
von Senta Berger setzt sich Plan für die Rechte von Mädchen ein. Plan
Deutschland trägt das DZI-Spenden-Siegel und erreichte beim
Transparenzpreis 2010 den 3. Platz. Für sein Engagement in der
Entwicklungszusammenarbeit erhielt Plan 2011 den Walter-Scheel-Preis des
Bundesentwicklungsministeriums.
Ende der Pressemitteilung
———————————————————————
20.12.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
———————————————————————
150403 20.12.2011