Positives Signal für mehr Infrastrukturinvestitionen in Deutschland

Die Europäische Kommission hat heute entschieden, dass es sich bei der Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) um keine Beihilfe handelt.
Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist ein wichtiges Signal für mehr öffentliche und private Investitionen in Deutschland und der EU. Ich freue mich, dass unsere Bemühungen um eine zügige und praxisnahe Lösung Erfolg hatten.“
Die Kommission hat festgestellt, dass die Erschließung von Grundstücken durch örtliche Behörden Teil von deren öffentlichen Auftrag ist und daher nicht unter die EU-Beihilfevorschriften fällt. Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung, denn sie beseitigt die seit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Halle/Leipzig vorhandene Rechtsunsicherheit für Bund, Länder und vor allem für die Kommunen. Sie räumt damit ein entscheidendes Hindernis für mehr öffentliche Infrastrukturfinanzierung aus dem Weg.
Die Entscheidung wurde auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht.

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