Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom März 2011 werden nun im Dezember 2012 die neuen Unisex-Tarife in der PKV eingeführt, um die geschlechterspezifische Tarifberechnung in der privaten Krankenvollversicherung künftig zu verhindern. Bisher wurde vielfach spekuliert, ob die neuen Tarife nur für Neu- oder auch für Bestandskunden der privaten Krankenversicherung gelten sollen. Jetzt ist klar: Nach Angaben der zuständigen EU-Kommission werden die neuen Tarife nur für Neukunden eingeführt.
Der Europäische Gerichtshof hatte im März 2011 darüber zu entscheiden, ob die Tarifberechnung in der privaten Krankenversicherung, die geschlechterspezifisch vorgenommen wird, rechtens ist. Mit dem Urteil vom 01. März 2011 entschieden die Richter, dass dieses Vorgehen eine unzulässige Diskriminierung ist, denn vor allem Frauen müssen aktuell oft deutlich höhere Versicherungsprämien entrichten, da die Versicherer auch aufgrund der höheren Lebenserwartung auch von höheren Kosten ausgehen. Sie gaben den Versicherern bis Dezember 2012 Zeit, die Tarifberechnung umzustellen und Unisex-Tarife anzubieten.
Ab dem 21. Dezember 2012 sollen nun die neuen Unisex-Tarife eingeführt werden. Unklar war bisher, ob diese neue Tarifberechnung lediglich für Neuverträge gelten soll oder ob auch Altverträge hiervon betroffen werden. Dies hätte nach Ansicht von Verbraucherschützern und Versicherern wohl zu höheren Prämien geführt. Jetzt jedoch entschied die zuständige EU-Kommission, dass die neuen Unisex-Tarife für die Private Krankenversicherung ausschließlich für Neuverträge gelten sollen. Verträge, die bereits vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden, sollen hiervon nicht betroffen sein.
Die Entscheidung der EU-Kommission wurde von den deutschen Krankenversicherern sehr positiv aufgenommen. Auch der Chef der Continentale Krankenversicherung, Rolf Bauern, zeigte sich erleichtert, denn er fürchtete eine Belastung der gesamten Versicherungsgemeinschaft, wären die Unisex-Tarife auch auf Bestandskunden ausgeweitet worden. Gleichzeitig würde dies zu einer Verunsicherung der Versicherungskunden führen, denn sie haben mit ihrer privaten Krankenversicherung einen rechtskräftigen Vertrag geschlossen, der die jeweiligen Grundlagen für die Tarifberechnung beinhaltet. Mit der neuen Entscheidung können jetzt die Rechte der Versicherungskunden insgesamt gewahrt bleiben und für Kontinuität und Stabilität sorgen.
Welche Auswirkungen die neue Entscheidung auf mögliche Tarifberechnungen und Beitragsentwicklungen hat, kann aktuell noch nicht abschließend beantwortet werden. Experten gehen jedoch davon aus, dass die künftigen geschlechtsneutralen Tarife für Frauen leichte Prämienvorteile bringen werden. Männer hingegen müssen wohl mit höheren Preisen von fünf bis acht Prozent rechnen. Männer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, sollten sich daher noch vor dem 21. Dezember 2012 entscheiden und ihren Versicherungsvertrag abschließen. Der Versicherungsvergleich zeigt die hierfür besten Tarife.
Weitere Informationen zu Änderungen und Neuerungen in der privaten Krankenversicherung finden sich auf dem Verbraucherportal www.pkv-vergleich.de
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