Problem gelöst: Companisto ermöglicht Anschlussfinanzierungen nach Crowdinvesting

Problem gelöst: Companisto ermöglicht Anschlussfinanzierungen nach Crowdinvesting

Berlin, 03. Juli 2012 – Junge Unternehmen brauchen zum Start oftmals eine Kapitalspritze, um richtig Fahrt aufnehmen zu können. Seit kurzer Zeit steht als Finanzierungsmodell auch das sogenannte Crowdinvesting zur Verfügung: Viele Privatinvestoren bringen mit kleinen Beträgen gemeinsam den Kapitalbedarf eines Startups auf. Neben der Finanzierung erhält das Unternehmen dadurch zudem eine breite Öffentlichkeit, Multiplikatoren und wichtige Ratschläge von seinen Unterstützern. Allerdings gilt es bei dieser Finanzierungsform, das wichtige Kriterium der Anschlussfinanzierung zu beachten. In den meisten Fällen ist die erste Finanzierungsrunde nämlich erst der Anfang für weitere. Wenn ein Unternehmen aber aufgrund einer Crowdinvesting-Runde unattraktiv für weitere Finanziers werden sollte, läuft das Startup Gefahr, kein weiteres Geld zu erhalten und nicht mehr wachsen zu können. Im Sinne des Startups und seiner Mikroinvestoren ist das nicht. Companisto (www.companisto.de), die innovative und erst kürzlich gestartete Crowdinvesting-Plattform, ist die erste ihrer Art, mit der Anschlussfinanzierungen problemlos möglich sind.

Unternehmensmodell mit Venture-Capital-Gesellschaften abgestimmt
Die Gründer und Geschäftsführer von Companisto, David Rhotert und Tamo Zwinge, haben sich als Rechtsanwälte bei der Ausarbeitung ihres Vertragswerkes intensiv mit VC-Gesellschaften und Corporate-Finance-Spezialisten abgestimmt, um die über Companisto finanzierten Startups auch für die Zeit nach der ersten Kapitalspritze zu wappnen. Jannis Friedag von dem bekannten Corporate-Finance-Spezialisten eventurecat (www.eventurecat.de) sagt: „Companisto ist im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen grundsätzlich an die Anforderungen von Venture Capital-Gesellschaften bei Folgefinanzierungen angepasst und ist daher gerade Unternehmen mit weiterem Kapitalbedarf zu empfehlen.“

Companisto holt Crowd und Großinvestor an Bord
Dass der problemlose Einstieg eines Großinvestors bei einer Finanzierung über Companisto auch in der Realität möglich ist, zeigt Companisto selbst. Zum Start der Plattform kann sich nämlich die Crowd auch an Companisto selbst beteiligen und das, obwohl jetzt eine Finanzierungsrunde im sechsstelligen Bereich abgeschlossen wurde und eigentlich kein weiterer Kapitalbedarf besteht: „Unser Investor wäre niemals bei uns eingestiegen, wenn er nicht von der Symbiose von Klein- und Großinvestoren überzeugt wäre“, sagt David Rhotert. „Mit unserem Beteiligungsmodell aber fiel es ihm leicht. Und durch unser eigenes Crowdinvesting wird Companisto bekannter und für alle Beteiligten wertvoller.“

Beteiligungen werden gebündelt – kein Verwaltungsaufwand für Startups
Der entscheidende Unterschied zu allen anderen Crowdinvesting-Modellen: Bei Companisto schließt das Startup in der Finanzierungsrunde nur einen einzigen Vertrag ab. Denn Companisto bündelt die vielen Investorenverträge zu einem. Die Investoren – Companisten genannt – erhalten Unterbeteiligungen und werden so am Gewinn und Unternehmenswert des Startups beteiligt – das ist bislang einzigartig in der Crowdinvesting-Landschaft. Dadurch hat das finanzierte Unternehmen keinen Verwaltungsaufwand: Es muss nur eine Steuererklärung am Ende des Jahres machen. Bei anderen Anbietern sind es hunderte, weil das Startup mit jedem Mikroinvestor einen einzelnen Beteiligungsvertrag abschließen muss.

Um die Investoren optimal vor einem Insolvenzrisiko zu schützen, wurde eigens eine eigene Beteiligungsgesellschaft – die Companisto Venture Capital GmbH – für die Bündelung der Beteiligungen gegründet. Diese hat kein operatives Geschäft, geht keine Verbindlichkeiten ein und hat daher kein Insolvenzrisiko. Die Beteiligungen der Companisten sind dort sicher.
Das operative Geschäft wird von einer anderen Gesellschaft – der Companisto GmbH – betrieben. Diese ist vollständig von der Beteiligungsgesellschaft getrennt. „Bei der Entwicklung des Beteiligungsmodells hat uns unser Know-how im Gesellschaftsrecht natürlich sehr geholfen“, so Tamo Zwinge, der auch als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei tätig ist.

Schutz der Geschäftsgeheimnisse
Bei Companisto hat jeder Investor – Companist genannt – die Möglichkeit, sich über die Entwicklung der Startups zu informieren. Die Startups veröffentlichen hierfür regelmäßig Updates auf der Plattform von Companisto. Darüber hinaus haben die Companisten die Möglichkeit, Einsicht in die Jahresabschlüsse der jeweiligen Unternehmen zu nehmen und sich über die Plattform mit Fragen oder Anregungen an das Startup zu richten. „Wir sind selbst fast ein bisschen überrascht darüber, wie intensiv der Austausch zwischen Companisten und Startups schon ist. Bereits zwei Tage nach unserem offiziellen Start gab es bereits über 100 Anregungen, Fragen und Antworten auf unserer Internetseite.“ so Kai Lehmann, Head of Communications von Companisto. „Diese Art des elektronischen Austauschs ist optimal für die Startups.“ Andere Crowdinvesting-Anbieter sichern den Mikroinvestoren hingegen vertraglich zu, direkt Einsicht in die Bücher zu nehmen – und das sogar in den Geschäftsräumen der Startups. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich Konkurrenten eines Startups in wichtige Geschäftsgeheimnisse für wenig Geld einkaufen. Für Großinvestoren ist ein solches Szenario nicht tragbar.

„Wir empfehlen Startups, genau darüber nachzudenken, zu welchen Konditionen sie eine Finanzierung bei einer Crowdinvesting-Plattform realisieren wollen“, so David Rhotert. „Companisto hält den Verwaltungsaufwand klein, schützt Geschäftsgeheimnisse und schafft damit die Vorraussetzung für weitere Finanzierungsrunden.“

www.companisto.de/press

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