Obwohl laut Genussrechtsbedingungen erst bis zum 30.09. fällig, hat PROKON bereits im Juli turnusgemäß die Zinszahlungen für das erste Halbjahr 2011 an die PROKON Genussrechtsinhaber vorgenommen. Insgesamt wurden 35.473 Genussrechtsinhabern die ihnen zustehenden Zinsen ausgezahlt sowie die entsprechenden Anschreiben, Kontoauszüge und Steuerbescheinigungen versandt. Für das erste Halbjahr 2011 wurden insgesamt über 21,1 Mio. Euro Zinsen (vor Steuern) ausgeschüttet. 10.391 Kunden haben die automatische Wiederanlage der Zinsen in neue Genussrechte gewählt.
Durch die breite Streuung des investierten Genussrechtskapitals in alle PROKON Projekte in den Bereichen Windenergie, Biogene Kraftstoffe sowie Biomasse ist PROKON seit dem Jahr 2006 konstant in der Lage, seinen Anlegern eine Verzinsung von 8% p.a. auszuzahlen, in den Jahren 2003-2005 waren es jeweils 7,25% p.a.
Mit der Emission der dritten Tranche der PROKON Genussrechte im Jahr 2010 hat sich
PROKON verpflichtet, halbjährliche Zinsauszahlungen vorzunehmen. Zuvor war in den Genussrechtsbedingungen lediglich eine jährliche Auszahlung festgelegt, dennoch hat PROKON bereits seit dem Jahr 2004 die Zinsauszahlungen freiwillig bereits im Juli/August bzw. Januar/Februar und damit halbjährlich vorgenommen.
Es ist das erklärte Bestreben von PROKON, den Kundenbedürfnissen so weit wie möglich zu entsprechen und ihnen ein hohes Maß an Flexibilität zu bieten. Bei mittlerweile über 37.000 Anlegern berücksichtigt PROKON daher eine Reihe von Ausnahmefällen. Ein solcher Sonderfall kann z. B. sein, wenn Großeltern Genussrechte zeichnen, die Zinsen jedoch an ein Enkelkind überwiesen werden sollen. Diese und andere Ausnahmen erfordern eine sorgfältige Prüfung vor Durchführung der Zinsauszahlungen, so dass für die Überweisung der Zinsen stets einige Tage benötigt werden.
Auf seiner Internetseite in der Rubrik „PROKON transparent“ stellt PROKON monatlich alle Unternehmenskennzahlen zu den Erträgen, Investitionen und Geschäftsergebnissen
seiner Geschäftsbereiche frei zur Verfügung.