Was hat der Bundesrechnungshof geprüft?
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem vorläufigen Bericht
geprüft, ob die Daten, die unter anderem zur Erhebung der
Arbeitslosigkeit in den Jobcentern erfasst werden, korrekt sind. Ihm
sind dabei Mängel aufgefallen. Der Bundesrechnungshof stellt etwa
fest, dass „Arbeitslose“ teilweise als „Arbeitsuchende“
gekennzeichnet waren oder umgekehrt. Oder es wurden Kunden, die
während Integrationskursen oder Eingliederungsmaßnahmen als
„arbeitsuchend“ erfasst waren, nach Ende der Maßnahme zunächst nicht
wieder in den Status „arbeitslos“ zurückgesetzt.
Der Bundesrechnungshof geht in seinem Berichtsentwurf an keiner
Stelle davon aus, dass es sich um bewusste Manipulation oder
systematische Fehler handeln könnte. Die Bundesagentur für Arbeit
nimmt die Hinweise des Bundesrechnungshofes ernst und zum Anlass,
weiter an der Qualität der Datenerhebung in der Arbeitslosenstatistik
zu arbeiten und die Betreuung in den Jobcentern weiter zu verbessern.
Warum kommt es zu Fehlerfassung?
Alle Daten von Kunden der Jobcenter, auch der Status, werden im
Gespräch erfasst und händisch eingegeben. Der Großteil der
Veränderungen des Status erfolgt dann automatisch. Die meisten Fehler
liegen dort, wo Einträge manuell verändert werden müssen. Das kann
nach einer Maßnahme der Fall sein, die länger als sechs Wochen dauert
und damit gesetzlich den Status „arbeitslos“ unterbricht. Automatisch
generierte Wiedervorlagen erinnern die Vermittler daran, dass eine
Qualifizierungsmaßnahme endet und der Kunde zu einem Gespräch
eingeladen werden muss. Der Vermittler muss bei diesem Gespräch unter
anderem den Status händisch aktualisieren.
Dass der Status eines Leistungsbeziehers im Datensystem falsch
erfasst ist, kann verschiedene Gründe haben, es kann schlicht an
einer fehlerhaften Eingabe liegen. Es gibt aber auch Sachlagen, in
denen alles richtig gemacht wird und der Status dennoch
vorrübergehend falsch ist. Beispiel: Ein Kunde wird zu einem Termin
eingeladen, bei dem das weitere Vorgehen nach der Maßnahme beraten
werden soll. Dabei wird auch der aktuelle Status festgelegt, zum
Beispiel von „arbeitsuchend“ zu „arbeitslos“. Wenn der Kunde zum
Termin verhindert ist, kann der Status nicht aktualisiert werden. Es
ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Arbeitslos-Meldung nur
persönlich erfolgen kann. Solange dies nicht geschieht, darf der
Vermittler den Status nicht eigenmächtig verändern.
Was tut die BA, um einer fehlerhaften Erfassung besser
vorzubeugen?
Zusätzliche Prüfprogramme, die Hinweise auf Unstimmigkeiten auch
im Status geben können, sollen noch zuverlässiger und künftig
verbindlich eingesetzt werden. Die Jobcenter werden künftig noch
intensiver in der Kundenbetreuung arbeiten, um eine möglichst
nahtlose Betreuung sicherzustellen. Dafür wird die BA noch stärker in
die Qualität der Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler
investieren, zum Beispiel mit Schulungen. Nur so kann auch der Status
der Kunden möglichst aktuell richtig in die Systeme eingetragen
werden.
Was bedeutet das für die Statistik zum Arbeitsmarkt?
Die Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf
einer Vollerhebung. Alle Personen, die zum Stichtag den Status
„arbeitslos“ in den IT-Systemen haben, werden gezählt. Eine
statistische Fehlertoleranz muss allerdings bei allen Vollerhebungen
berücksichtigt werden. Die Ursprungsdaten werden zu einer Statistik
aggregiert und mit verschiedenen Methoden systematisch validiert. Zum
Beispiel wird technisch und inhaltlich mindestens monatlich
überprüft, ob der Dateneingang vollständig ist, die Daten im
Vergleich zu weiteren Statistiken konsistent sind und ob Bewegungs-
und Bestandsdaten zusammenpassen. Als Teil der amtlichen Statistik
ist die Statistik der BA dem Grundsatz der Qualität verpflichtet und
arbeitet hier bisher und künftig konsequent an weiteren
Verbesserungen. Auch wenn die absoluten Zahlen nie bis zur letzten
Person korrekt sein können, und eine geringfügige Unterzeichnung der
Arbeitslosenzahl vorliegen kann, geben die BA-Statistiken das Niveau
und die Veränderungen und Trends korrekt wieder. Für eine umfassende
Arbeitsmarktbeobachtung ziehen wir neben der Arbeitslosigkeit auch
weitere Größen heran. Das sind die sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung und die gemeldeten Stellen. Diese sind von dem im
vorläufigen Bericht genannten Sachverhalt nicht betroffen. An den
Aussagen der BA zur Arbeitsmarktentwicklung ändert sich deshalb
nichts. Es bleibt bei einer sinkenden Arbeitslosigkeit und einer
Arbeitslosenzahl, die derzeit die niedrigste seit der
Wiedervereinigung ist.
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für Arbeit.
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