Rechtsgrundatz Arbeitsrecht Dresden
Arbeitnehmer behalten ihren Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Langzeiterkrankung. Dies gilt auch für vertragliche Mehrurlaubsansprüche (BAG, Urteil vom 04.05.2010, Az. 9 AZR 183/09).
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden
A ist seit Mai 2007 arbeitsunfähig. Das Arbeitsverhältnis endet am 31.07.2007. Die Arbeitsunfähigkeit dauert bis zum 01.12.2008 fort. A klagt auf Abgeltung von 26 Urlaubstagen für das Jahr 2007.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Das BAG bejaht einen Abgeltungsanspruch. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.07.2007 hat sich der Urlaubsanspruch in einem Abgeltungsanspruch umgewandelt. Entgegen der früheren Rechtsprechung ist der Anspruch nicht am 31.03.2008 untergegangen. Unter Beachtung der EU-Rechtsprechung („Schultz-Hoff-Entscheidung“) besteht der Anspruch fort. Dies gilt auch für arbeitsvertraglich geregelte Mehrurlaubsansprüche.
Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden
„In Anbetracht der eindeutigen Rechtsprechung sollte sich der Arbeitgeber nicht unnötig auf einen Rechtsstreit einlassen. Allerdings können im Arbeitsvertrag Regelungen zumindest für den freiwillig gewährten Urlaub getroffen werden“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden