Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden
Überholt ein Pkw bei noch durchgezogener Mittellinie den davor fahrenden Linksabbieger und kommt es beim Abbiegen zur Kollision, dann tritt die Betriebsgefahr des Linksabbiegers zurück, OLG Naumburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 1 U 113/09.
Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden
A fährt mit Gespann entlang einer durchgezogenen Mittellinie. Am Ende der Linie will er nach links in ein Grundstück einbiegen. B befindet sich hinter A. B beschleunigt und setzt zum überholen an. Hierbei überfährt er die durchgezogene Mittellinie, während des Abbiegens kommt es zur Kollision. B klagt auf Schadensersatz. B bleibt vor dem LG und dem OLG ohne Erfolg.
Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden
Der Linksabbieger begründet eine erhöhte Betriebsgefahr. Er hat eine doppelte Rückschaupflicht. Trotzdem kann ein Unfall passieren, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer unerwartet verkehrswidrig verhält. A hatte die doppelte Rückschaupflicht eingehalten. Damit scheidet für ihn ein Verschulden aus. Bleibt also nur noch die Betriebsgefahr. Diese tritt hinter dem grob verkehrswidrigen Verhalten des B zurück. B bekommt keinen Schadensersatz.
Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden
„Überholen mit Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ist äußerst riskant, und zwar sowohl den Gegenverkehr als auch für den Verkehr in der gleichen Fahrtrichtung. Die zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen sind ganz erheblich“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.