1. In der klassischen Juristenausbildung kommen Aspekte des Lebensrechts zu kurz, obwohl die Relativierung des Rechts auf Leben in den letzten Jahrzehnten unverkennbar ist.
2. „Angriffsziel“ in der heutigen Zeit ist der „Rechtsstatus des Menschen“, obwohl es im Grundgesetz heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“.
3. Und weiter heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“. Noch ergänzen hier die meisten Kommentare zum Grundgesetz: „…, sogar Ungeborene.“.
4. Sowohl der geborene als auch der ungeborene Mensch darf keinen Nützlichkeits- oder Machbarkeitsvorstellungen untergeordnet werden.
5. Wir brauchen eine „Kultur des Lebens“, die eine Kehrtwende im Bereich des Lebensrechts Tag für Tag einfordert.