1. Nehmen Sie jede arbeitsrechtliche Abmahnung ernst. Eine berechtigte Abmahnung ist ein Warnschuss vor einer späteren Kündigung.
2. Stellen Sie daher etwaiges Fehlverhalten am Arbeitsplatz spätestens nach Erhalt der Abmahnung unverzüglich ab.
3. Im juristischen Sinne liegt eine Abmahnung allerdings nur vor, wenn diese eindeutig, unmissverständlich und präzise ist. Eine Abmahnung muss nämlich sowohl rügen als auch warnen (sogenannte „Rüge- und Warnfunktion“).
4. Für den Wiederholungsfall von Fehlverhalten müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen in einer Abmahnung „konkret“ benannt werden (z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Änderungskündigung).
5. Gegen unberechtigte und fehlerhafte Abmahnungen können Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht mit Erfolg klagen.