Rechtsanwalt Kreusel, Hude (Oldenburg): 6 Schritte bei verschwundenen Mietern

Rechtsanwalt Kreusel, Hude (Oldenburg):  6 Schritte bei verschwundenen Mietern

1. Der mühsame Versuch, die neue Anschrift des verschwundenen Mieters zu ermitteln, ist häufiger als man meint erfolgreich. Heutzutage hinterlässt fast jeder verschwundene Mieter Datenspuren.

2. Der klassische Weg führt dabei zunächst zum Einwohnermeldeamt der jeweiligen Kommune. Sofern der verschwundene Mieter dort gemeldet war und sich inzwischen umgemeldet hat, kann man relativ kostengünstig eine Auskunft erhalten.

3. Eine Anschriftenüberprüfung bei der Post AG ist ebenfalls durchzuführen. Vorgefertigte Anschriftenkarten, die es bei jedem Postamt gibt, ermöglichen eine schnelle Überprüfung, die schriftlich mitgeteilt wird.

4. Zeitaufwendiger und mühsamer, aber ggf. sehr ergiebig können örtliche Ermittlungen sein. Dazu gehören insbesondere Recherchen im jeweiligen Mietshaus und in der Nachbarschaft.

5. Meines Erachtens sollten die Schritte 2 – 4 normalerweise ausreichen, um ggf. eine erfolglose Anschriftenermittlung gegenüber dem zuständigen Amtsgericht (z.B. im Rahmen einer Räumungsklage) glaubhaft darlegen zu können und eine öffentliche Zustellung zu ermöglichen.

6. Teilweise werden von der Rechtsprechung aber noch umfassendere Nachforschungen für eine öffentliche Zustellung verlangt. Hierzu gehören dann u.a. direkte Nachfragen beim letzten Arbeitgeber, bei der überweisenden Hausbank und bei anderen staatlichen Behörden. Häufig kollidiert diese Forderung meines Erachtens aber mit dem Datenschutz!

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel , Ladillenring 2 , 27798 Hude (Oldenburg).

Tel.: 04408 – 80 32 110 , Fax: 04408 – 80 32 112 , E-Mail: ra-kreusel@gmx.de