Bei der Rechtsschutzversicherung wird im Bereich Arbeitsrechtsschutz der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen übernommen. Dabei geht nicht um Streitigkeiten z. B. um ein Einstellungsverfahren. Im Zeitalter der wirtschaftlichen Anspannung ist dieser Baustein bei der eigenen Rechtsschutzversicherung unverzichtbar.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Frau Maier wurde aufgrund der wirtschaftlichen Lage von ihrem Arbeitgebern gekündigt. Sie ist 40 Jahre alt und versorgt zwei Kinder. Die Entlassung trifft sie sehr hart, da sie allein erziehend ist. Sie möchte gegen die Entlassung vorgehen und wendet sich an ihre Rechtsschutzversicherung. Da vermutet wird, dass der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl nicht genügend Sorgfalt hat walten lassen, hat sie gute Chancen auf die Durchsetzung ihrer Interessen. Bevor es zu einem Termin beim Arbeitsgericht kommt, lenkt ihr ehemaliger Arbeitgeber ein. Frau Maier verfügt über eine Rechtsschutzversicherung, daher war es für sie ein leichter Schritt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu betrauen.
In vielen Fällen verzichten Arbeitnehmer auf die Durchsetzung ihrer Interessen, da bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht beiden Parten, ungeachtet des Ausganges des Verfahrens, ihre Kosten selber decken müssen. Dieses geschieht vor allem dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, die den Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung seiner Interessen finanziell unabhängig stellt.
Weitere Beispiele für den Arbeitsrechtsschutz sind aber auch Streitigkeiten um die Eingruppierung in eine Gehaltsgruppe, der Inhalt eines Arbeitszeugnisses oder die Richtigkeit einer Abmahnung. Da, wie bereits beschrieben, jede Partei vor dem Arbeitsgericht die Rechtsanwaltskosten selber zu tragen hat, kommt der Rechtsschutzversicherung hier eine besondere Bedeutung zu.
Ein weiterer Fall für die Rechtsschutzversicherung: Herr Franken hat bei seiner Firma ordentlich gekündigt, er wird in zwei Monaten eine neue Stelle antreten. Nun hat der Personalchef ihm für den verbleibenden Zeitraum eine neue Tätigkeit zugewiesen. Er sortiert Akten und muss das Archiv auf Vordermann bringen. Im Gegensatz zu seiner bisherigen Tätigkeit ein enormer Absturz. Damit nicht genug, der Personalchef kontrolliert jeden seiner Handgriffe und notiert jeden Toilettengang. Herr Franken hat die Nase voll und meldet sich krank. Darauf hin wird die fristlose Entlassung ausgesprochen.
Herr Franken besitzt eine Rechtsschutzversicherung und zieht mit Rechtsanwalt vor das Arbeitsgericht. Hier vertritt das Gericht deutlich die Ansicht, das die fristlose Kündigung zurück genommen werden muss. Wer einen Arbeitnehmer so offensichtlich schikaniert, darf sich nicht wunder, wenn sich dieser auch für einen längeren Zeitraum krank meldet.
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