Rechtsschutzversicherung – die Leistungsart Schadensersatz-Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung – die Leistungsart Schadensersatz-Rechtsschutz

Die Rechtschutzversicherung gehört ohne Zweifel zu den wichtigen Versicherungen, denn die Durchsetzung und Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen ist heutzutage ohne rechtlichen Beistand oft nicht mehr möglich. Ohne weiteres kann ein Rechtsstreit vor dem Gericht gehen, deswegen verzichten viel Bürger auch auf ihren Rechtsanspruch, weil die Kosten zu hoch sind.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

In § 2 der allgemeinen Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung wird festgehalten, welche Leistungsarten versichert sind.

Unter Schadensersatz-Rechtsschutz versteht man die Geltendmachung von Schadensersatz- und Unerlassungsansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.

Herr Meier hat ein Grundstück gekauft und möchte darauf in Kürze bauen. Durch die Vermessungstechniker wurde das Grundstück bereits vermessen und in den nächsten Tagen sollen die Bagger anrollen. Am Abend, bevor die Ausschachtungsarbeiten beginnen sollen, haben die Kinder des Nachbarn alle Vermessungspfähle herausgerissen und damit gespielt. Herr Meier rauft sich die Haare, muss doch die Vermessungsfirma erneut tätig werden, auch der Aushub durch die Baufirma verzögert sich. Im Rahmen seiner Rechtsschutzversicherung wird Herr Meier versuchen, seine Interessen gegen die Eltern der Kinder geltend zu machen und Schadensersatz zu bekommen.

Eine Operation im Krankenhaus ist ein alltägliches Geschäft. Vor der Operation klärt der Arzt über die Risiken auf und der Patient unterschreibt die dazugehörige Erklärung. Doch trotz der vermeintlich einfachen Hüft-OP bei Frau Walter geht nicht alles glatt. In der Folge der Operation hat Frau Walter immer wieder Schmerzen im Hüftbereich, eine vernünftige Bewegung ist kaum möglich. Sie möchte den behandelnden Arzt auf Schmerzensgeld verklagen. Die Kosten hierfür werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, da es sich um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen handelt.

Solche Fälle können in der alltäglichen Praxis jeden treffen. Der Versicherungsschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ist in diesen Fällen unverzichtbar. Denn sonst wird so manch ein Betroffener, weil ihm das Risiko zu hoch erscheint, auf die Durchsetzung seiner Interessen verzichten.

Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de