Rechtsschutzversicherung – Gerichte und ihre Instanzen

Die Rechtsschutzversicherung ist in vielen Lebenslagen unverzichtbar. Oftmals kann man nur vor Gericht seine Interessen wahrnehmen und durchsetzen. Die Kosten, die der Staat für die Inanspruchnahme eines Gerichtes fordert, übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Diese sind im Gerichtskostengesetz festgelegt. Je nachdem, ob ein Zivil- oder Strafprozess vorliegt, erfolgt die Berechnung dieser Kosten nach den gültigen Gesetzesnormen.

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In der deutschen Gerichtsbarkeit findet man unterschiedliche Gerichtsarten mit mehreren Instanzen, die in genau festgelegter Reihenfolge durchlaufen werden müssen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst den Zivil- und den Strafprozess. Kommt es zu einem Prozess, ist zumeist das Amts- oder Landgericht zuständig. Die zweite Instanz beim Verfahren vor dem Amtsgericht ist das Landgericht, bei Landgericht ist es das Oberlandesgericht. Sollte vor den Gerichten eine Berufung eingelegt werden, so wird danach vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Zuletzt ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig.

Vor anderen Gerichten (Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht) sind die Gerichtskosten relativ niedrig. Der Schwerpunkt der Kosten liegt hier vor allen bei den Kosten für den Rechtsanwalt. Beim Sozialgericht werden die Kosten für den Rechtsanwalt meist an der Obergrenze des hierfür vorgesehenen Gebührenrahmens abgerechnet. Beim Arbeitsgericht trägt in der Regel jede Partei ihre eigenen Kosten.

Beim Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht erfolgt eine Verhandlung zunächst beim zuständigen Gericht. Bei einer Berufung wird das Oberverwaltungsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Landessozialgericht zuständig und in weiterer Reihenfolge die entsprechenden Bundesgerichte. Beim Finanzgericht erfolgt bei der Revision die Verhandlung direkt vor dem Bundesfinanzhof.

Im Zivilprozess erfolgt geht es um Schadenserdsatzansprüchen, Streitigkeiten aus Kaufverträgen oder um Verträge aus Mietverhältnissen. Kläger und Beklagter stehen sich gegenüber, beide Parteien müssen ihre Behauptungen beweisen. Das Gericht entscheidet im Urteil auch darüber, wer die Kosten zu tragen hat. Oftmals wird dem Bürger erst dann bewusst, wie teuer sein Rechtsstreit eigentlich ist. Daher ist die Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich sehr wichtig geworden.

Im Strafprozess führen zwei Wege vor den Richter: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Eröffnung eines Verfahren auf Grund einer Anklage oder der Beklagte selber erhebt Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid. In diesem Verfahren steht der Beklagte dem Staatsanwalt gegenüber. Über die Art und Höhe des Strassmaßes entscheidet das Gericht. Je nach Schwere der Tat findet die Verhandlung vor einem Einzelrichter oder vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht oder vor der großen Strafkammer beim Landgericht statt.

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