Rechtsschutzversicherung: Hilfreich bei Streitigkeiten in der Nachbarschaft

Die Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Unabhängigkeit für Personen, die auf juristischem Weg ihr Recht einfordern müssen. Ein Rechtsstreit kostet Geld und ist vielfach mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbunden, auch ein Gerichtsverfahren kann für hohe finanzielle Aufwendungen sorgen. Daher stellt die Rechtsschutzversicherung ihren Versicherungsnehmer finanziell unabhängig, damit die Wahrung der rechtlichen Interessen im Vordergrund stehen kann.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Gerade im Bereich Nachbarschaft kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, die vor dem Gericht enden. In einem langen Rechtsstreit ging es um mehrere Bäume an der Grenze von zwei privaten Grundstücken, deren Wurzelwerk sich über die Jahre auf das Nachbargrundstück ausgedehnt hat. Nun wurden die Bäume schon vor über 20 Jahren gepflanzt und in der Vergangenheit gab es auch keinen Anlass zu Beschwerden. Mittlerweile war der Rasen der betroffenen Nachbarin aber so unterwuchert, das dieser einer Buckelpiste glich. Der Nachbar, auf dessen Grundstück sich die Bäume befanden, verweigerte die Fällung, da ein Anspruch eigentlich schon verjährt wäre. Das Amtsgericht München musste sich mit dem Fall befassen und gab der Klägerin schließlich Recht: Das Eindringen der Wurzeln ist nicht von der Verjährung betroffen – die Bäume mussten nun doch gefällt werden.

Auch beim Laubbefall im Herbst kommt es naturgemäß zu Streitigkeiten. Viele Nachbarn ärgern sich darüber, dass die ehemals grüne Blätterpracht des Nachbarn nun langsam auf den eigenen Rasen rieselt. Vor dem Gang zum Rechtsanwalt und der damit verbundenen Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung sollte man sich aber einschlägig informieren. Eine allgemeingültige Rechtssprechung mit bundesweiter Gültigkeit wird man vergeblich suchen. Vielmehr muss man aus einer Masse von Urteilen herausfinden, ob der Vorfall wirklich klagenswert ist. So lange der Baum nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze steht und die Äste nicht weit über die Hecke reichen, besteht keine Möglichkeit einzuschreiten. Erst wenn durch den Laubbefall des Nachbarbaums das eigene Grundstück massiv beeinträchtigt wird, müssen Äste gesägt oder sogar der Baum gefällt werden.

Noch ein wichtiger Aspekt zum Thema Laubbefall: Auch Laub kann im Herbst zu bösen Unfällen führen. Wenn durch das abgefallene Laub der Gehweg bedeckt wird und sich mit Regen zu einer glitschigen Masse vereint, kann auch der Grundstückseigentümer in Anspruch genommen werden, stürzt ein Passant auf Grund dieser Umstände. Deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig den Gehweg vom Laub zu befreien.

Bildquelle: Susanne Schmich, www.pixelio.de