– Systematische Verstöße gegen Unternehmensinteressen
– Fehlinformation der Aktionäre
Die Redline Capital Management S.A. hat beim Landgericht Berlin
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der artnet AG
vom 8. August eingereicht. Die Klage wirft Vorstand und Aufsichtsrat
der Gesellschaft systematische Verstöße gegen Unternehmensinteressen
und Fehlinformation der Aktionäre vor. Sie zielt darauf ab,
Änderungen in der Unternehmenssatzung von artnet zu verhindern, mit
denen das Management einem Minderheitsaktionär, der Galerie Neuendorf
AG, Sperrminoritäten einräumen will.
„Das Management hat vor und während der Hauptversammlung mit
Rechtsverstößen, Stimmungsmache und falschen Informationen versucht,
der Galerie Neuendorf AG des Firmengründers zulasten anderer
Eigentümer Sondervorteile zu verschaffen und den Einstieg neuer
Investoren zu verhindern“, sagte Robert Kenedi, Vorstandsmitglied bei
Redline Capital Management. „Das ist systematischer Rechtsmissbrauch
zum Nachteil des Unternehmens und vieler Aktionäre. Da es zudem auf
der HV aufgrund der chaotischen Versammlungsleitung zu vielen
Formfehlern gekommen ist, sehen wir gute Chancen für den Erfolg
unserer Klage.“
R e d l i n e w i l l „P o i s o n P i l l s“
v e r h i n d e r n
Redline ist mit über sechs Prozent bei artnet beteiligt und hatte
den Aktionären am 31. August ein freiwilliges Übernahmeangebot
vorgelegt. Bereits nach dem ursprünglichen Einstieg von Redline
Anfang Juni hatten Vorstand und Aufsichtsrat von artnet in einem
öffentlichen Aktionärsbrief versucht, den neuen Anteilseigner zu
diskreditieren. Die ursprünglich für Juli geplante Hauptversammlung
hatte das Management verschoben und die Tagesordnung für den neuen
Termin mit den jetzt umstrittenen „Poison Pills“ zur Abwehr neuer
Investoren ergänzt. Eine sachliche Begründung dafür war das
Management den Aktionären schuldig geblieben.
Im Ergebnis sollen die Abberufung von Aufsichtsräten und
Satzungsänderungen bei artnet künftig nur noch mit einer Mehrheit von
über 75 Prozent des Grundkapitals beschlossen werden können. Die
Gründerfamilie von artnet um den langjährigen Vorstandsvorsitzenden
Hans Neuendorf hält über die Galerie Neuendorf AG gut 26 Prozent an
der Gesellschaft und könnte damit auf Dauer alle wesentlichen
Änderungen im Unternehmen abblocken.
Redline hat den Vollzug des Übernahmeangebots unter anderem davon
abhängig gemacht, dass die umstrittenen Satzungsänderungen nicht bis
zum Ende der Annahmefrist ins Handelsregister eingetragen werden. Die
Erhebung der Anfechtungsklage kann die Eintragung verhindern oder
wesentlich verzögern.
Redline lässt sich in der Angelegenheit durch die Düsseldorfer
Kanzlei Dreier Riedel vertreten.
W i c h t i g e I n f o r m a t i o n
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder
Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf
oder Verkauf von Aktien der artnet AG dar. Allein die
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AG und Anlegern in Aktien der artnet AG wird dringend empfohlen, die
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diese verfügbar werden, da sie wichtige Informationen enthalten.
Investoren und Aktionäre der artnet AG haben unter www.redline.lu
Zugang zur Angebotsunterlage sowie zu weiteren im Zusammenhang mit
dem Angebot stehenden Dokumenten, sobald diese veröffentlicht worden
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