Die Parlamentarier seien nun gefordert, der hocheffizienten gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung in Deutschland wieder eine verlässliche Zukunftsperspektive zu geben.
Zugleich erneuert der Verband seinen Vorschlag, die Förderung von 1,5 ct/kWh für bestehende KWK-Anlagen für 30.000 Vollbenutzungsstunden zu gewähren, anstatt wie bislang vorgesehen für 16.000. „Die Verlängerung der Förderdauer ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Bestandsanlagen eine zusätzliche 5 prozentige Treibhausgasminderung über den gesamten verlängerten Förderzeitraum erbringen entweder über effiziente Technik, Brennstoffwahl, Brennstoffmix oder der Kombination aus Technik/Brennstoff“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.. Bestehende KWK-Anlagen könnten so einen wichtigen, zusätzlichen Klimabeitrag leisten, um die nationalen und internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen.
Weitere Informationen zu den Vorschlägen des Biogasrat+ e.V. zur KWKG-Reform erhalten Sie hier:
http://www.biogasrat.de/index.php/presse-downloads/category/20-kwk-g-novelle-2015