Als erster Verband hat die
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) während
eines Gesprächs mit Ministerin von der Leyen am 14. September 2011
konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Zuschussrente überreicht.
Der Vorsitzende der aba, Heribert Karch, betonte die Bedeutung der
betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Begrenzung von Altersarmut
und bot intensive Zusammenarbeit mit der Bundesregierung an:
„Wir begrüßen den Denkansatz, mittels bAV Anreize für zusätzliche
Vorsorge zu schaffen, um Altersarmut zu vermeiden. Gerade die
besonders effiziente Vorsorge über den Betrieb kann wesentlich dazu
beitragen, dass man im Alter gar nicht auf eine Zuschussrente
angewiesen ist.“
Die aba hat dazu einen Vorschlag ( ausführlich unter
http://www.aba-online.de/seiten/news/Presseinformationen.shtml ) mit
folgenden fünf Punkten vorgelegt:
1. Anerkennung von beitragsfreien Zeiten in der bAV und
Unterstützung der Bundesregierung bei Verfahrensfragen zur
Umsetzung
2. Regelung zur Vermeidung gegenläufiger Effekte von Zuschussrente
und Grundsicherung
3. Bildung einer ständigen Arbeitsgruppe zur deutlich stärkeren
Verbreitung der bAV
4. Besondere Anreize für Unternehmen, welche Altersarmut begrenzen
helfen
5. Verhinderung kontraproduktiver europäische Rechtsetzung zu den
Eigenkapitalanforderungen für Einrichtungen der bAV.
Heribert Karch zu den Vorschlägen:
„Wir gehen genauso offen in den Dialog hinein wie die Minsterin
selbst. Mit konstruktiven Vorschlägen aus Sicht der bAV werden wir
unseren Beitrag zur Entwicklung eines armutsfesten Systems der
Altersversorgung leisten.“
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau
der betrieblichen Altersversorgung ein.
Pressekontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) e.V.
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