Als Unverschämtheit bezeichnete heute Hessens Regierungssprecher Michael Bußer die Unterstellungen des NSU-Untersuchungsausschuss-Vorsitzenden Sebastian Edathy. „Es ist geradezu absurd, wenn Herr Edathy behauptet, im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Kasseler Mordfall sei die Strafverfolgung behindert worden.“ Der Regierungssprecher stellte klar, dass es zum damaligen Zeitpunkt nach Abstimmung mit den Sicherheitsexperten dringende und zwingende Gründe gab, den Quellenschutz zu beachten. Es sei aber ein Weg gefunden worden, wie diese Quellen trotzdem befragt werden konnten. Von einer Behinderung der Strafverfolgung könne deshalb keine Rede sein, so Bußer.
Im Übrigen kann es nicht angehen, dass der Untersuchungsausschuss-Vorsitzende bewusst seine Neutralität verletzt und vor Aufklärung eines Sachverhaltes aus offenkundig politischen Motiven unhaltbare Behauptungen aufstellt. Die Neutralität des Vorsitzenden ist zwingend geboten, und Herr Edathy sollte sich davor hüten, den Vorsitz politisch zu instrumentalisieren, so der hessische Regierungssprecher.
Pressestelle: Staatskanzlei
Pressesprecher: Dr. Martin Klonowski, Pressesprecher
Telefon: 030 – 726 200 960 , Fax: 030 – 726 200 805
E-Mail: presse@lv.hessen.de