Rehberg: Bundesrechnungshof stützt Vorgehensweise des Bundesverkehrsministeriums

Unterjährige Änderungen des Straßenbauplans sind
zulässig und nicht zu beanstanden

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch den Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Abs. 2
Bundeshaushaltsordnung über unterjährige Änderungen des
Straßenbauplans beraten. Hierzu erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg:

„Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Vorgehensweise des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI),
unterjährig Straßenbauprojekte in den Straßenbauplan (SBP)
aufzunehmen, vollumfänglich bestätigt. Damit sollte die im Raum
stehende Kritik eines unrechtmäßigen Vorgehens seitens des
Bundesverkehrsministeriums gegenstandslos geworden sein.

Aus Sicht des BRH ist das Verfahren der unterjährigen Änderungen
des Straßenbauplans (SBP) nicht zu beanstanden. Sofern die
rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Straßenbauprojekten
in den SBP erfüllt sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist
das BMVI ermächtigt, den SBP unterjährig zu ändern. Mit der Aufnahme
in den SBP gelten die Straßenbauprojekte dann als laufende Projekte.
Sie bedürfen daher keiner neuen Bewertung im Rahmen der
Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans. Das BMVI führt
unterjährige Änderungen des SBP im Haushaltsvollzug regelmäßig durch.
Auf Basis des jeweiligen Haushaltsgesetzes sowie der mittelfristigen
Finanzplanung kann das BMVI neue Maßnahmen, für die die
erforderlichen Unterlagen gemäß § 24 Bundeshaushaltsordnung
vorliegen, in den laufenden SBP aufnehmen. Weitere Voraussetzungen
sind, dass entsprechende Haushaltsmittel sowohl für den laufenden
Haushalt als auch genügend Verpflichtungsermächtigungen für künftige
Haushaltsjahre zur Verfügung stehen.“

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