Rehberg: Bundübernimmt Verantwortung bei der Finanzierung der Flüchtlingskrise

Bundestag hat heute zweiten Nachtragshaushalt für
das Jahr 2015 beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den zweiten
Nachtragshaushalt 2015 beschlossen. Dazu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt
Rehberg:

„Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt leistet der Bund seinen Beitrag
zur Finanzierung der Kosten aufgrund der wachsenden Anzahl von
Flüchtlingen und Asylbewerbern in Deutschland. Trotz der erheblichen
finanziellen Mehrbelastungen werden wir im laufenden Jahr keine neuen
Schulden aufnehmen.

Aus einer Rücklage, die wir in Höhe von 5 Milliarden Euro aus
Überschüssen des laufenden Jahres speisen, sollen die Kosten im Jahr
2016 zumindest teilweise finanziert werden. Da wir mit der
Bewältigung der Flüchtlingskrise vor einer gesamtgesellschaftlichen
Herausforderung stehen, wird die bisher in diesem Jahr vorgesehene
Entlastung der Länder und Kommunen um 1 Milliarde Euro auf 2
Milliarden Euro erhöht. Zudem schaffen wir die Voraussetzung dafür,
dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und
Gemeinden die notwendigen Kosten der Erstinstandsetzung und
Erschließung von Flüchtlingsunterkünften auf Liegenschaften der BImA
erstattet.

Das Auswärtige Amt erhält zusätzlich 75 Millionen Euro zur
Stärkung der Hilfsmaßnahmen des UN World Food Programme für Syrien,
Jordanien und die Türkei sowie der Hilfsprogramme des UNHCR in Syrien
und den betroffenen Nachbarländern.

Damit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Flut
der Asylanträge zeitnah und effektiv bearbeiten kann, erhält das
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik 25 neue
Stellen und Verpflichtungsermächtigungen für 2016 in Höhe von 20
Millionen Euro. Im Etat des Bundesministeriums des Innern werden das
Bundeskriminalamt mit 10 Millionen Euro, das Technische Hilfswerk mit
19,4 Millionen Euro und das BAMF mit 12,36 Millionen Euro gestärkt.

Im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden
zusätzliche 200 Millionen Euro für das Arbeitslosengeld II und 450
Millionen Euro bei den Kosten für Unterkunft und Heizung bereit
gestellt. Zudem erhält das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zusätzlich 300 Millionen Euro, damit der Mehrbedarf
beim Elterngeld wegen steigender Geburtenzahlen gedeckt werden könne.

Schließlich leisten wir mit dem Nachtragshaushalt eine einmalige
Bundeszuweisung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro an den Energie- und
Klimafonds (EKF), um damit ab 2016 zusätzliche Maßnahmen zum
Erreichen der nationalen Klimaschutzziele zu ergreifen.“

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