Rehberg: Flüchtlingskrise ohne neue Schulden und ohne Steuererhöhungen bewältigen

Bund wird seiner nationalen Verantwortung gerecht

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das
Gesetzespaket zur Umsetzung der Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels
zwischen Bund und Ländern vom 24. September 2015 über den Zweiten
Nachtragshaushalt 2015 und das Entlastungsbeschleunigungsgesetz
beraten. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg:

„Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist eine
gesamtgesellschaftliche Herkulesaufgabe. Aber auch die damit
verbundenen finanziellen Herausforderungen für Bund, Länder und
Kommunen sind enorm.

Um diese Herausforderungen ohne neue Schulden und Steuererhöhungen
zu finanzieren, nutzt der Bund die Spielräume, die sich im Haushalt
dieses Jahr ergeben haben. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015
bildet er eine Rücklage in Höhe von 5 Milliarden Euro. Daraus werden
wir die ab dem Jahr 2016 vereinbarten Unterstützungsleistungen für
Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von
Flüchtlingen in Höhe von über 4 Milliarden Euro zumindest teilweise
finanzieren können.

Der Bund beteiligt sich ab 2016 strukturell, dauerhaft und
dynamisch an den gesamtstaatlichen Asyl- und Flüchtlingskosten. Kern
der Vereinbarung ist eine neu eingeführte Pauschale von 670 Euro, die
der Bund pro Monat und pro Flüchtling den Ländern zahlt. Für 2016
bekommen die Länder insgesamt 3,63 Milliarden Euro. Dieser Betrag
setzt sich zusammen aus Abschlagszahlungen für anerkannte und
ablehnte Asylbewerber in Höhe von rund 3 Milliarden Euro, einem
Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro und aus dem finanziellen
Spielraum im Bundeshaushalt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes in
Höhe von 339 Millionen Euro.

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 und dem
Entlastungsbeschleunigungsgesetz erhöhen wir die bisher für dieses
Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um eine weitere
Milliarde Euro. Länder und Kommunen werden so in diesem Jahr um
insgesamt 2 Milliarden Euro entlastet. Die Länder haben die
Verantwortung, diese Mittel auch den Kommunen zur Verfügung zu
stellen.

Weiter wird der Bund 2016 bis 2019 jeweils zusätzlich 500
Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
Weil die Länder für diese Aufgabe bereits pro Jahr 518 Millionen Euro
vom Bund erhalten, stehen in den kommenden vier Jahren damit jährlich
insgesamt gut eine Milliarde Euro bereit. Die Union fordert die
Länder auf, dass sie diese Bundesmittel auch zweckgebunden für den
sozialen Wohnungsbau verwenden.

Schließlich haben Bund auf Länder vereinbart, dass die
Regionalisierungsmittel in 2016 um 700 Millionen Euro auf jährlich 8
Milliarden Euro erhöht und in den Folgejahren jährlich mit einer Rate
von 1,8 Prozent dynamisiert werden.“

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