Mit einer heute gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für den bundesweiten Rentenlastenausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zeitnah anzupassen.
Aus Sicht der Länder zeichnet sich ab, dass die Änderungen des Jahres 2008 im Recht der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aufgrund des damals eingeführten Rentenlastenausgleichs zu erheblichen Beitragserhöhungen der landwirtschaftlichen Betriebe in verschiedenen Regionen Deutschlands führen. Diese würden weit über das im Jahre 2007 vorhersehbare Maß hinausgehen.
Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht des Bundesrates zeitnah Korrekturen vorzunehmen, die allerdings die grundsätzliche Solidarität innerhalb der Landwirtschaft nicht in Frage stellen sollen. Hierzu fordert er, dass die Verteilung der Bundesmittel ab 2011 unter Einbeziehung des Rentenlastenausgleichs erfolgt. Die den ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zufließenden Mittel aus der Lastenverteilung sollen ausschließlich bundesmittelberechtigten Betrieben zukommen. Zudem sei der Neurentenfaktor auf fünf anzuheben.
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