Für einen sofortigen Stopp aller Rüstungsexporte
nach Mexiko hat sich der Beauftragte für Menschenrechtspolitik im
Auswärtigen Amt, Markus Löning (FDP), gegenüber dem
ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ ausgesprochen. „Die
Menschenrechtslage in Mexiko hat sich in den letzten zwei Jahren
weiter verschlechtert. Polizei und Militär sind immer wieder in
Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Gegen zahlreiche Politiker
gibt es Vorwürfe, sie würden mit den Drogenkartellen kooperieren.
Angesichts dieser Lage sollten wir derzeit überhaupt keine Waffen
mehr nach Mexiko verkaufen“, sagte Löning wörtlich. Bislang hatte die
Bundesregierung lediglich die vier mexikanischen Bundesstaaten
Chiapas, Jalisco, Chihuahua und Guerrero wegen der kritischen
Menschenrechtslage von Waffenlieferungen ausgenommen.
Dennoch waren in diesen Bundesstaaten G36-Sturmgewehre des
oberschwäbischen Rüstungskonzerns Heckler & Koch aufgetaucht. Deshalb
ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts
illegaler Waffenlieferungen gegen die Verantwortlichen der Firma
(„Report Mainz“ berichtete am 13. Dezember 2010). Anzeige erstattet
hatte der Rüstungsexperte Jürgen Grässlin. Heckler & Koch gibt
gegenüber „Report Mainz“ jetzt an, von keinen Verboten gewusst zu
haben. Das Unternehmen räumt lediglich ein, dass es im Hinblick auf
Belieferung einzelner Bundesstaaten „Bedenken der Politik“ gegeben
habe. „Heckler & Koch hat Bedenken der Politik dadurch Rechnung
getragen, dass die mexikanischen Behörden über solche Bedenken
informiert wurden“, so das Unternehmen auf Anfrage von „Report
Mainz“.
Das mexikanische Verteidigungsministerium bestreitet aber diese
Darstellung von Heckler & Koch. Im Interview mit „Report Mainz“
erklärte Raúl Manzano Vélez, Direktor der staatlichen
Rüstungsbeschaffungsbehörde in Mexiko: „In allen diesen Jahren, in
denen Heckler & Koch Handel mit Mexiko treibt, wissen wir nichts von
Auflagen. Weder seitens der Firma noch seitens der Regierung oder der
deutschen Botschaft in Mexiko. Deshalb ist das Thema in Mexiko
überraschend, da wir weder offiziell noch inoffiziell darüber
Kenntnis haben, dass es Auflagen gibt.“ Es habe keine Mitteilung
gegeben, dass in bestimmte Bundesstaaten keine Waffen geliefert
werden dürften. Davon habe das mexikanische Verteidigungsministerium
erst aus den Medien erfahren. „Wir haben das Material an viele
Staaten der Republik geschickt“, erklärte Manzano Vélez, auch „an die
Staaten, die von den Medien erwähnt wurden.“
Auf Anfrage von „Report Mainz“ bestätigte das
Bundeswirtschaftsministerium demgegenüber, dass Rüstungsexporte in
die vier mexikanischen Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Guerrero und
Chihuahua nicht genehmigt waren. „Eine Belieferung von
Polizeieinheiten in diesen Bundesstaaten mit den Waffen ist somit
nicht zulässig“, erklärte ein Sprecher. Auch die Staatsanwaltschaft
Stuttgart bestätigt gegenüber „Report Mainz“: „Es besteht der
Verdacht, dass die Länder, in die ein Teil der Waffen gelangt sind,
nicht mit den Ländern übereinstimmen, die in der
Endverbleibserklärung genannt wurden. Daher handelt es sich ggf. um
eine ungenehmigte und damit evtl. auch strafbare Ausfuhr.“ Der
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, legt
dabei Wert auf die Feststellung, dass der Exporteur für die
Einhaltung der Auflagen gegenüber der Bundesregierung verantwortlich
sei. „Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu fünf Jahren Gefängnis
rechnen“, erklärte Löning.
„Report Mainz“ veröffentlicht dazu ein Video und dokumentiert die
Stellungnahmen von Heckler & Koch, Bundeswirtschaftsministerium,
Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Menschenrechtsbeauftragten
Markus Löning auf seiner Internetseite unter www.reportmainz.de.
Zitate gegen Quellenangabe frei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an „Report Mainz“, Tel.: 06131/929-3351.