Rheinische Post: 4,48 Milliarden Euro Beitragsschulden bei Krankenkassen

Bei den gesetzlichen Krankenkassen haben sich
Beitragsschulden von 4,48 Milliarden Euro angehäuft. Dies geht aus
einer Aufstellung des Spitzenverbandes der Krankenkassen hervor, die
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe)
vorliegt. 2011 lagen die Beitragsschulden säumiger Versicherter noch
bei gut einer Milliarde Euro, 2014 waren es 2,77 Milliarden und 2015
dann 3,24 Milliarden Euro. Die Barmer GEK und der AOK-Bundesverband
bestätigten auf Anfrage der Redaktion, dass nicht nur die Schulden
der bisherigen Nichtzahler weiter in die Höhe gingen, sondern dass
auch die Zahl der Versicherten mit Beitragsschulden insgesamt steige.
Man beobachte die Entwicklung der Beitragsrückstände „aufmerksam“,
sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. „Dabei müssen immer
auch die damit verbundenen Kostenfolgen und ihre Auswirkungen für die
Solidargemeinschaft der GKV sehr genau bewertet und berücksichtigt
werden“, betonte der Sprecher. Beim GKV-Spitzenverband sieht man die
Politik in der Pflicht: „Es gibt keine Lösung für jemanden, der nicht
zahlen kann“, sagte eine Sprecherin des Verbandes. Wenn der Staat
eine Versicherungspflicht vorgebe, müsse er auch mit Steuergeld jenen
helfen, die nicht zahlen könnten.

—————————————————————–

Wegen der Komplexität des Themas, hier der gesamte Bericht:

Immer mehr säumige Kassenpatienten

Bei den gesetzlichen Krankenkassen haben sich Beitragsrückstände
von 4,48 Milliarden Euro angehäuft. Seit vor knapp zehn Jahren die
Versicherungspflicht in Kraft getreten ist, müssen die Kassen auch
Versicherte halten, die nicht zahlen.

Berlin Die Beitragsschulden der rund 70 Millionen gesetzlich
Versicherten steigen von Jahr zu Jahr. Aktuell liegen sie bei 4,48
Milliarden Euro, wie eine Aufstellung des Spitzenverbandes der
Krankenkassen zeigt. 2011 lagen die Beitragsschulden noch bei gut
einer Milliarde Euro, 2014 waren es 2,77 Milliarden und 2015 dann
3,24 Milliarden Euro. Den Krankenkassen etwas schuldig bleiben können
nur die so genannten Selbstzahler, die nicht fest angestellt sind.
Bei abhängig Beschäftigten überweist der Arbeitgeber seinen Anteil
und den Anteil des Arbeitnehmers an die Krankenkassen. So sind es
häufig Solo-Selbstständige mit kleinen Einkommen oder Personen, die
durchs soziale Netz gefallen und auch nicht über Hartz-IV-Bezug
versichert sind, die den Kassen die Beiträge schuldig bleiben. Es
kommt auch vor, dass Menschen ins Ausland ziehen und sich in
Deutschland bei ihrer Kasse nicht abmelden. Die Krankenkassen müssen
die säumigen Versicherten behalten. Seit 2007 gilt in Deutschland
eine Pflicht zur Krankenversicherung. Ein Beitragsschuldengesetz
sorgte 2013 dafür, dass den Pflichtversicherten, die sich zu spät bei
den Kassen gemeldet hatten, ausstehende Beiträge erlassen wurden.
Zudem wurden die Säumniszuschläge von fünf auf ein Prozent reduziert.
Ohne dieses Gesetz wären die Beitragsschulden bei den gesetzlichen
Kassen heute noch deutlich höher. Der Trend ist, dass ohne weitere
Maßnahmen die Beitragsschulden auch in den kommenden Jahren wachsen
werden. Die Barmer GEK und der AOK-Bundesverband bestätigten auf
Anfrage, dass nicht nur die Schulden der bisherigen Nichtzahler
wachsen, sondern dass auch die Zahl der Versicherten mit
Beitragsschulden steigt. Mit knapp fünf Milliarden Euro haben die
Beitragsschulden einen Stand erreicht, der die Solidargemeinschaft
der Versicherten belastet. In der Sozialversicherung gilt die
Faustformel, dass zehn Milliarden Euro etwa einem Beitragssatzpunkt
entsprechen. Das heißt, um die aktuellen Rückstände auszugleichen,
müssten die gesetzlich Versicherten ein Jahr lang einen um etwa 0,5
Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen. Das
Bundesgesundheitsministerium sieht dieses Problem. Man beobachte die
Entwicklung der Beitragsrückstände „aufmerksam“, sagte ein Sprecher.
„Dabei müssen immer auch die damit verbundenen Kostenfolgen und ihre
Auswirkungen für die Solidargemeinschaft der GKV sehr genau bewertet
und berücksichtigt werden“, betonte der Sprecher. Beim
GKV-Spitzenverband sieht man die Politik in der Pflicht. „Es gibt
keine Lösung für jemanden, der nicht zahlen kann“, sagte eine
Sprecherin des Verbandes. Wenn der Staat eine Versicherungspflicht
einführe, müsse er auch mit Steuergeld jenen helfen, die nicht zahlen
können. Wie hoch die Zahl der zahlungsunfähigen Versicherten ist,
kann das Gesundheitsministerium nicht beziffern, wie auch einer
Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.
Bekannt ist nur die Zahl der Privatversicherten, die den
Notlagentarif in Anspruch nehmen müssen, weil sie die Prämien nicht
finanzieren können. 2015 waren es rund 114.000 Privatversicherte, die
mit einem reduzierten Leistungsumfang leben müssen, der nur die
Akutversorgung sicherstellt. Auch die Zahl der im
Notlagentarif-Versicherten wächst. 2013 lag sie noch bei rund 96.000.
2014 waren es mit rund 114.000 etwa so viele wie 2015. Die
Versicherungspflicht gilt seit 2009 auch für Privatversicherte.
Während die gesetzlich Versicherten bei ihren Kassen Schulden
anhäufen, aber noch wie andere Kassenpatienten behandelt werden,
spüren die klammen Privatversicherten ihre Finanzlage auch bei der im
Arztzimmer. „Die Menschen sind rechtlich gesehen krankenversichert“,
sagt die stellvertretende Fraktionschefin der Linken, Sabine
Zimmermann. Tatsächlich stehe ihnen aber nur „ein minimaler
Versicherungsschutz“ Verfügung. Zimmermann betonte, sie könnten sich
nicht darauf verlassen, zum Beispiel bei chronischen Krankheiten
behandelt zu werden.

www.rp-online.de

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621