Nach der ersten Klage eines deutschen
Anteilseigners gegen den VW-Konzern warnen Experten Privatanleger vor
übereilten Schritten. „Wir raten Aktionären ausdrücklich davon ab,
jetzt schnell zu klagen. Es gibt keine harten Informationen darüber,
ob VW seine Ad-hoc-Pflichten verletzt hat“, sagte Marc Tüngler,
Hauptgeschäftsführer der Aktionärsschützer-Vereinigung DSW, gegenüber
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Aktionäre hätten nach Bekanntwerden der Manipulationen ein Jahr
Zeit, um zu klagen. „Die einzigen, die von einer schnellen Klage
profitieren, sind die Anwälte. Aber eine schnelle Klage ist keine
gute Klage, denn sie ist risikoreicher. Dies allerdings nur für die
betroffenen Anleger, denn die Anwälte verdienen am Ende immer“, sagt
Tüngler. Ein Privatanleger in Baden-Württemberg hat VW wegen
Verletzung von Informationspflichten auf 20.000 Euro Schadenersatz
verklagt.
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