Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten
Albig (SPD) hat wesentliche Nachbesserungen zugunsten des Windstroms
bei der geplanten Ökostrom-Reform verlangt. So müsse der Stichtag 23.
Januar 2014, ab dem ungenehmigte neue Wind-Anlagen nur noch die
geringeren Vergütungssätze erhalten sollen, auf den 31. Dezember 2014
verschoben werden. „Wir sollten denjenigen, die ihre Windkraftanlage
in diesem Jahr am Netz haben, die Gelegenheit geben, nach den alten
Bedingungen gefördert zu werden“, sagte Albig der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Kriterium für die
geringere Förderung der Wind-Anlagen solle nicht der
Genehmigungszeitpunkt, sondern der Zeitpunkt des Netzanschlusses
sein. Albig wandte sich zudem gegen den von Energieminister Sigmar
Gabriel (SPD) geplanten Ausbaudeckel für Windstrom an Land von 2,5
Gigawatt pro Jahr. „Ich bin gegen einen Deckel bei 2,5 Gigawatt pro
Jahr für den Ausbau von Windkraft an Land, weil Wind an Land den
Strom günstig macht“, sagte Albig. „Wind an Land ist schon heute mit
Produktionskosten von sieben bis neun Cent pro Kilowattstunde eine
sehr günstige Energieform“, sagte der schleswig-holsteinische
Ministerpräsident. Er verlangte, den Ersatz alter durch neue, größere
Windräder an bestehenden Anlagen – das so genannte „Repowering“ –
nicht auf den Ausbaudeckel anzurechnen. Die geplante Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist Thema des Bund-Länder-Gipfels
am Dienstag bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
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