Ein Kommentar von Gregor Mayntz:
Bis die zusätzlichen Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber in
Deutschland Gesetz sind, wird noch viel Unheil in der Welt geschehen
und viele verfolgte Menschen an die Türen der EU klopfen lassen. Aber
es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes in der letzten Woche, wonach die
Versorgung von Asylbewerbern nicht willkürlich sein darf, und die
jüngste Einigung auf EU-Ebene, wonach Flüchtlinge früher arbeiten
dürfen, haben eines gemeinsam: Sie relativieren die Auswüchse eines
Abwehrreflexes der 90er Jahre, als sich die europäischen Staaten von
Flüchtlingen regelrecht überrannt fühlten. Das aktuelle Asylrecht ist
nicht perfekt. Aber es hat dazu geführt, die Zahl der Neuanträge in
Deutschland von über 400 000 auf unter 50 000 zu senken. Der
Asylkompromiss fand letztlich den Segen des Verfassungsgerichtes. Das
hat nun klargestellt, dass die Menschenwürde nicht relativiert werden
darf. Auch nicht in der Absicht, die Migration steuern zu wollen. Die
Richter bezogen das auf die Alimentierung der Flüchtlinge. Aber sie
lässt sich auch auf das Menschenrecht beziehen, arbeiten zu dürfen.
Das ist letztlich im Interesse von Flüchtlingen und Gastgebern. Und
deshalb überfällig.
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