Arbeitsministerin Andrea Nahles will 2015
Kriterien für eine Anti-Stress-Verordnung vorlegen. „Es gibt
unbestritten einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der
Zunahme von psychischen Erkrankungen, das haben mittlerweile auch die
Arbeitgeber anerkannt. Wir haben dazu auch wissenschaftliche
Erkenntnisse“, sagte Nahles der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Eine Anti-Stress-Verordnung sei
ihr Ziel, sagte Nahles. Dennoch sei es eine Herausforderung, diese
„gesetzlich rechtssicher“ umzusetzen. Nahles betonte, sie habe die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beauftragt,
fundiert aufzuarbeiten, ob und wie es möglich sei,
„Belastungsschwellen“ festzulegen. „Wir brauchen allgemeingültige und
rechtssichere Kriterien, bevor wir den Betrieben etwas vorschreiben.
2015 sollen dazu erste Ergebnisse vorliegen.“
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