Rheinische Post: Arbeitsrechtler kritisiert Gerichtsurteil zu kirchlichen Stellen

Der Bochumer Arbeitsrechtler Jacob Joussen, der
auch Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland ist,
hat das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur
kirchlichen Einstellungspraxis kritisiert. „Die Entscheidung hat die
Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof gemacht hat, offensichtlich
sehr eng umgesetzt“, sagte Joussen der Düsseldorfer Rheinischen Post
(Freitag): „Das BAG hat den dort eröffneten Spielraum nicht genutzt.
Gerade bei der fraglichen Stelle wäre es auch vor dem Hintergrund des
EuGH möglich gewesen, die Kirchenzugehörigkeit zu verlangen.“ Dass
die Richter in Erfurt dem nicht gefolgt seien, sei überraschend,
sagte Joussen. Er hält eine Fortsetzung des Streits in Karlsruhe für
möglich: „Die Diakonie wird überlegen müssen, ob man das vom
Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt. Denn jetzt fallen BAG und
EuGH auf der einen und Bundesverfassungsgericht auf der anderen Seite
weit auseinander.“ Das BAG hatte einer konfessionslosen
Sozialpädagogin eine Entschädigung zugesprochen, die bei einer
Stellenausschreibung der Diakonie nicht zum Zuge gekommen war. Sie
sei wegen der Religion benachteiligt worden, begründeten die Richter.

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