Eltern, die wegen des Kita-Streiks Beiträge
zurückfordern, sind auf die Kulanz der Städte angewiesen. „Bei der
Rückerstattung von Kita-Beiträgen handelt es sich um eine freiwillige
Leistung“, sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums der
„Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Ganz arme Städte dürften die
Beiträge nicht erstatten: „Bei der vorläufigen Haushaltsführung sind
Rückerstattungen ausgeschlossen“, sagte der Sprecher. Bei mittelarmen
Städten kommt es auf die konkreten Umstände an: „Bei Kommunen, die
verpflichtet sind, ein Haushaltsicherungskonzept aufzustellen oder
die am Stärkungspakt teilnehmen, darf die Rückerstattung nicht dazu
führen, dass die Konsolidierungsziele gefährdet werden.“ Und für
reiche Städte gilt: „Kommunen, deren Haushalt in Kraft ist, können
über die Rückerstattung selber entscheiden, falls das einschlägige
Satzungs- und Beitragsrecht eine Erstattung zulässt.“
Voraussichtlich am Mittwoch soll die Schlichtungs-Kommission
erstmals zusammenkommen. Der Auftakt der Schlichtung werde wohl
voraussichtlich am 10. Juni sein, teilte die Vereinigung der
kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ihren Mitgliedern in einer
Tarifinfo mit, die der Zeitung vorliegt.
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