Herzstück der gestern vom Bundeskabinett
beschlossenen Energiewende ist der „Entwurf eines 13. Gesetzes zur
Änderung des Atomgesetzes“. 13. Änderungsgesetz – der Name sagt viel
über die Nachhaltigkeit der deutschen Energiepolitik aus.
Insbesondere die Kanzlerin fährt einen Zickzack-Kurs, der nicht
technischen oder ökonomischen Prinzipien folgt, sondern allein
Stimmungen. Man wundert sich schon, dass in der Partei Ludwig
Erhards, die mal für einen verlässlichen wirtschaftspolitischen
Ordnungsrahmen stand, kaum einer aufsteht und gegen den Populismus
von Angela Merkel opponiert. Statt über Grundsatz-Fragen streitet die
Unionsfraktion nur noch über Details der Gebäude-Sanierung. So leicht
wird es die Energiewirtschaft der Kanzlerin nicht machen. Sie wird
nun, da Merkel den Dialog mit der Branche abgebrochen hat, die
Atompolitik vor Gericht bringen, wo immer es geht. Ihre Chancen
stehen gut, da die Energiewende auch handwerklich schlecht gemacht
ist. Die abrupte Abschaltung von sieben Meilern nach Fukushima steht
rechtlich auf ebenso tönernen Füßen wie die Brennelemente-Steuer und
das Aus für die Übertragung von Restlaufzeiten. Es ist absehbar, dass
die Gerichte RWE und Eon hohe Entschädigungen zusprechen, die der
Steuerzahler tragen muss – zusätzlich zum starken Anstieg der
Strompreise.
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