Der Länderfinanzausgleich ist ein merkwürdiges
Konstrukt, das ökonomischen Gesetzen zuwiderläuft: Er bestraft die
Fleißigen und Sparsamen und belohnt die weniger Fleißigen und die
Sparunwilligen. Kein Wunder, dass die Zahl der Geberländer auf drei
gesunken und die der Nehmerländer auf 13 angeschwollen ist. Das
Konstrukt ist trotz einiger Korrekturen im Jahr 2005 weiterhin
reparaturbedürftig, und es ist deshalb auch in Ordnung, wenn nun
Bayern und Hessen versuchen, über eine Verfassungsklage weitere
Änderungen herbeizuführen. Der Finanzausgleich sollte nicht erst nach
dem Ende des Solidarpakts 2019 grundlegend reformiert werden. Eine
Reform sollte die ökonomischen Fehlanreize des Finanzausgleichs
minimieren: Bundesländer könnten etwa eigene Zuschläge auf eine zuvor
allgemein abgesenkte Einkommensteuer erheben können. Zudem könnte die
Einkommensteuer je zur Hälfte an das Wohnsitzland und an das
Arbeitsortland eines Steuerzahlers fließen. Das unsägliche
Stadtstaatenprivileg kann dann endlich entfallen.
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