Die Koalitionspläne zur Ausweitung der
Videoüberwachung auf Einkaufszentren stößt auf massive juristische
Kritik. „Verfassungsrechtliche Bedenken“ wird der Deutsche
Richterbund bei einer Anhörung an diesem Montag im Bundestag
anmelden. Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische
Post“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf ein ihr vorliegendes
Gutachten. Danach würden durch die Novelle überwiegend Personen
überwacht werden, die selbst keinen Anlass dafür böten. Die Vielzahl
von Videoüberwachungsanlagen führe „zu einem diffusen Gefühl des
permanenten Überwachtwerdens“, das einen Eingriff in grundrechtliche
Belange der Betroffenen darstelle. Zudem sollten laut Richterbund für
die Gewährung der öffentlichen Sicherheit „keine privaten Stellen in
die Pflicht genommen werden.“ Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen
Anwaltverein. Die Videoüberwachung in Einkaufszentren sei „kein
geeignetes Mittel, terroristische Anschläge zu verhindern“. Im
Gegenteil gehe es Terroristen gerade um eine öffentliche Wahrnehmung.
Der Anwaltverein lehnt zudem ab, dass mit dem Gesetz Daten Tausender
von Bürgern zum Testen neuer Gesichtserkennungstechniken gewonnen
werden sollten. Das sei ein „mit heißer Nadel gestrickter“ Versuch.
Fehlende rechtliche Befugnisse bemängelt der Hamburger
Datenschutzbeauftragte Prof. Johannes Casper.
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