Bei der praktischen Umsetzung des
Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge sieht Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Auswärtige Amt in der
Pflicht. „Der Familiennachzug wird über die Visa-Abteilungen in den
Botschaften gesteuert. Insofern ist es Sache des Auswärtigen Amtes,
mit den Botschaften im Nahen Osten – also im Libanon, in Jordanien,
Ägypten und auch in der Türkei – die Zahl der Familiennachzügler von
Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus zu koordinieren“, sagte
Herrmann der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Freitagausgabe). So könne sichergestellt werden, dass nicht mehr als
1000 Visa pro Monat für diese Gruppe erteilt würden. Zur
Ausgestaltung der Prioritäten, nach denen Familienangehörige von den
nur vorübergehend geschützten Flüchtlingen kommen können, müsse noch
ein Gesetz geschaffen werden, betonte Herrmann. „Sinnvollerweise
sollte man sich dabei vor allem an humanitären Gesichtspunkten
orientieren.“
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