Rheinische Post: Bei der Notar-Vergütung ist der Staat gefordert = Von Antje Höning

Dass der Besuch beim Notar kein Schnäppchen
ist, weiß jeder, der ein Eigenheim kauft oder ein Testament
beurkunden lassen will. Und nun entscheidet der Bundesrat auch noch
über ein Gesetz, dass die Kosten weiter erhöhen wird. Um bis zu 20
Prozent sollen die Gebühren für Notare steigen, um 12 Prozent die
Gebühren für Anwälte. Ein Skandal? Nein. Sorgfältige Arbeit hat ihren
Preis, und Notare handeln ihre Vergütung nicht jährlich aus, sondern
werden nach der staatlich festgesetzten Kostenordnung vergütet – und
die wird nur in großen zeitlichen Abständen angepasst. Dass nach
Jahren der Nullrunden die Erhöhung höher ausfällt als in anderen
Branchen, erscheint nachvollziehbar. Zumal EU-Studien zeigen, dass
regulierte Märkte wie der deutsche für Verbraucher günstiger sind als
unregulierte. Da für viele Geschäfte Notare vorgeschrieben sind, ist
auf dem Markt für Notar-Leistungen Wettbewerb nicht möglich. Bei
solcher Form von Marktversagen ist es sinnvoll, wenn der Staat
(maßvoll) Gebühren festsetzt. Eine andere Frage ist aber, ob die
aktuelle Begrenzung der Anbieter-Zahl sinnvoll ist. Von dem
Vergütungs-Kuchen für Notare würde sich mancher andere Jurist gewiss
gerne eine Scheibe abschneiden.

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