Der Bundesgerichtshof hat im juristischen
Streit um die Lebensversicherungen die richtige Entscheidung
getroffen – eine Entscheidung, die die Solidargemeinschaft stärkt.
Müssten die Lebensversicherer in großem Stil Wertpapiere mit hoher
Verzinsung verkaufen, um die Ansprüche aus den auslaufenden Verträgen
zu erfüllen, wäre nämlich für jene, deren Policen später enden,
nichts mehr übrig. Das kann nicht sein. In der Lebensversicherung
kann es nicht Kunden erster und zweiter Klasse geben, lautet die
einfache Erkenntnis. Schuld an der Misere sind auch Europas
Zentralbanker. Nicht nur die Sparer und Anleger, sondern auch die
Lebensversicherer sind Opfer einer Nullzinspolitik der Europäischen
Zentralbank geworden, deren Sinnhaftigkeit man anzweifeln darf, weil
durchschlagend positive Wirkung in den wirtschaftlichen
Krisenregionen des Kontinents ausgeblieben ist. So lange sich bei den
Zinsen nichts ändert, ist die Perspektive für das Produkt
Kapitallebensversicherung schlecht. Des Deutschen vermeintlich
liebstes Kind in Sachen Altersvorsorge ist in Wirklichkeit ein
Sorgenkind.
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