Rheinische Post: BKA will gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Telemediendienste

Angesichts zunehmender kryptierter
Kommunikation von Terrorverdächtigen will das BKA eine gesetzliche
Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider. „WhatsApp zu
nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere
Herausforderung“ sagte BKA-Chef Holger Münch der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Es würde uns im
nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von
Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation
verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig
zu sein“, unterstrich Münch. Der BKA-Chef regte auch eine Erweiterung
der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an. Diese sei zur
Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht jedoch zur
Strafverfolgung. „Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für
den Bereich der Strafverfolgung“, erklärte Münch, der Staat müsse
eine „schlagkräftige Strafverfolgung gewährleisten“.

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