Angesichts zunehmender kryptierter 
Kommunikation von Terrorverdächtigen will das BKA eine gesetzliche 
Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider. „WhatsApp zu 
nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere
Herausforderung“ sagte BKA-Chef Holger Münch der in Düsseldorf 
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Es würde uns im 
nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von 
Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation 
verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig 
zu sein“, unterstrich Münch. Der BKA-Chef regte auch eine Erweiterung
der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an. Diese sei zur 
Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht jedoch zur 
Strafverfolgung. „Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für 
den Bereich der Strafverfolgung“, erklärte Münch, der Staat müsse 
eine „schlagkräftige Strafverfolgung gewährleisten“.
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