Der Bundesrechnungshof (BRH) übt scharfe Kritik
an der geplanten Grundgesetzänderung zur besseren Förderung von
Schulinvestitionen in den Kommunen durch den Bund. Der BRH „sieht das
Risiko, dass dies zu dauerhaften Nachteilen für die
Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes führt“, heißt es in einer
Stellungnahme des Bundesrechnungshofs für den Haushaltsausschuss des
Bundestags, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Montagausgabe) vorliegt. Der Ausschuss hat am heutigen Montag zu
einer Expertenanhörung geladen. Um das Eigeninteresse der Länder an
einer wirtschaftlichen Verwendung der Mittel zu steigern, solle der
Länderanteil von zehn auf 25 Prozent erhöht werden, fordert der
Rechnungshof in dem Papier.
Kontext:
Bund und Länder hatten sich Ende 2016 auf eine umfassende Reform
ihrer Finanzbeziehungen geeinigt, die unter anderem die Änderung des
Grundgesetzes nötig macht. Künftig soll der Bund deutlich mehr in die
Schulinfrastruktur der Kommunen investieren können. Dafür haben aber
die Länder die Gesetzgebungs- und Aufgabenkompetenz. Geplant ist,
dass der Bund finanzschwachen Kommunen weitere 3,5 Milliarden Euro
für die Sanierung von Schulgebäuden zur Verfügung stellt.
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