Rheinische Post: Bundesregierung plant strengere Energiestandards für Neubauten / Nachtspeicheröfen ab 2020 in größeren Gebäuden verboten

Die Bundesregierung führt im kommenden Jahr für
Neubauten strengere Energie-Einspar-Vorschriften ein. Bauherren
werden demnach verpflichtet, den jährlichen Energiebedarf der Gebäude
ab 2014 um 12,5 Prozent und ab 2016 um weitere 12,5 Prozent zu
senken. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung („Enev 2012“) der
Bundesregierung vor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Samstagausgabe) im jüngsten Entwurf vorliegt. Das
Bundeskabinett soll die „Enev 2012“ am kommenden Mittwoch
verabschieden. Der Bundestag soll die Neuregelungen vor der
Sommerpause beschließen, doch ist mit Widerstand im Bundesrat zu
rechnen. Inkrafttreten werde die Verordnung daher frühestens im
ersten Quartal 2014, hieß es in Regierungskreisen. Die Anhebung der
Energiestandards werde den jährlichen Investitionsaufwand von
Bauherren um etwa 234 Millionen Euro erhöhen, heißt es im
„Enev“-Entwurf. Die Bundesregierung geht von „Mehrkosten pro
Wohngebäude von bis zu etwa 1,7 Prozent“ aus, wie es weiter heißt.
Die Mehrkosten könnten im konkreten Einzelfall höher, aber auch bei
Null liegen, hieß es dazu in Fachkreisen. Die „Enev 2012“ soll
helfen, den Wärmebedarf der Gebäude in Deutschland bis 2020 um 20
Prozent zu reduzieren. Eigentümer bestehender Gebäude werden jedoch
verschont: Für den Gebäudebestand sieht die Regierung keine
schärferen Regeln vor. Um die Einsparziele zu erreichen, haben
Bauherren und Planer auch künftig weitgehend freie Hand. Fachleute
gehen aber davon aus, dass vielerorts über 16 Zentimeter dicke
Styroporhüllen an Gebäuden notwendig werden. Zudem müssten Neubauten
häufiger dreifach verglast werden. Länderbehörden sollen die
Einhaltung der Energie-Standards künftig bei Stichprobenkontrollen
vor Ort überprüfen, heißt es im „Enev“-Entwurf. Auch die neue „Enev“
verbietet ab 2020 Nachtspeicheröfen in Gebäuden mit über sechs
Wohneinheiten. Die Verordnung sieht aber eine Reihe von Ausnahmen
vor.

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