Rheinische Post: Bundesregierung: Steuerhinterzieher kommen seltener davon / Zahl der eingestellten Strafverfahren nach Selbstanzeigen deutlich gesunken

Die Zahl der eingestellten Steuerstrafverfahren
nach Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ist deutlich gesunken.
Wurden 2011 nach Angaben der Bundesregierung aufgrund von
Selbstanzeigen noch 16.059 Steuerstrafverfahren eingestellt, waren es
im Jahr 2012 nur noch 11.900 Strafverfahren. Das geht aus der Antwort
der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Montagausgabe) vorliegt. Auch im Jahr 2010 wurden
demnach noch 16 014 Steuerstrafverfahren nach Selbstanzeigen
eingestellt. Steuerhinterzieher, die sich selbst rechtzeitig und
umfassend beim Finanzamt anzeigen, können mit einer Selbstanzeige
einer strafrechtlichen Verurteilung entgehen. Allerdings deutet der
erhebliche Rückgang der eingestellten Steuerstrafverfahren im Jahr
2012 darauf hin, dass dies wegen einer zwischenzeitlichen
Verschärfung der Regeln immer weniger Steuerhinterziehern gelingt.
„Seit dem Jahr 2009 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt zehn Daten-CDs erworben“, heißt es weiter in der Antwort
der Bundesregierung. 2010 kauften die Bundesländer demnach drei
Daten-CDs, 2011 eine, 2012 vier und 2013 zwei weitere Steuer-CDs mit
Kontoinformationen deutscher Staatsbürger bei Schweizer Banken. Neue
Verhandlungen über eine „umfassende Revision“ des
Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz würden „voraussichtlich
im Mai 2014″ beginnen, heißt es weiter in der Antwort. Wie hoch die
Einnahmen bisher sind, die der Fiskus aufgrund der Selbstanzeigen von
Steuerhinterziehern zusätzlich einnehmen konnte, lässt die
Bundesregierung in ihrer Antwort allerdings offen. „Wenn selbst das
Bundesfinanzministerium keine Ahnung hat, welche finanziellen
Auswirkungen die Selbstanzeige hat oder nicht hat, auf welcher
Grundlage soll denn dann eine sinnvolle Reform erfolgen?“, sagte
Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus.

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