Onlinehändler dürfen Verbrauchern für die 
Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten
künftig keine zusätzliche Gebühr mehr in Rechnung stellen. Das geht 
aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten 
Zahlungsdienste-Richtlinie der EU hervor. Er liegt der in Düsseldorf 
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vor und wird am 
heutigen Mittwoch  vom Bundeskabinett verabschiedet. Demnach werden 
die Aufschläge, die viele Anbieter bei Online-Zahlungen zusätzlich 
verlangen, ab Anfang 2018 verboten. Künftig „dürfen für besonders 
gängige bargeldlose Zahlungsmittel auch kostendeckende Aufschläge 
nicht mehr vereinbart werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von 
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang 
Schäuble (CDU). Das Verbot gilt dem Entwurf zufolge allerdings nur 
für bestimmte Kreditkarten wie Visa und Mastercard. Die Gebühren 
entfallen dem Entwurf zufolge auch für  Überweisungen und 
Lastschriftverfahren im SEPA-System. Das Gesetz stärkt auch die 
Verbraucherrechte bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen im Netz 
etwa durch einen Hacker-Angriff. Bisher müssen geschädigte Kunden in 
diesen Fällen bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst haften, sofern 
ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Künftig 
wird dieser Betrag auf 50 Euro gesenkt.
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