Rheinische Post: Bundesregierung verbietet Extra-Gebühr im Online-Zahlungsverkehr

Onlinehändler dürfen Verbrauchern für die
Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten
künftig keine zusätzliche Gebühr mehr in Rechnung stellen. Das geht
aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten
Zahlungsdienste-Richtlinie der EU hervor. Er liegt der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vor und wird am
heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. Demnach werden
die Aufschläge, die viele Anbieter bei Online-Zahlungen zusätzlich
verlangen, ab Anfang 2018 verboten. Künftig „dürfen für besonders
gängige bargeldlose Zahlungsmittel auch kostendeckende Aufschläge
nicht mehr vereinbart werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU). Das Verbot gilt dem Entwurf zufolge allerdings nur
für bestimmte Kreditkarten wie Visa und Mastercard. Die Gebühren
entfallen dem Entwurf zufolge auch für Überweisungen und
Lastschriftverfahren im SEPA-System. Das Gesetz stärkt auch die
Verbraucherrechte bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen im Netz
etwa durch einen Hacker-Angriff. Bisher müssen geschädigte Kunden in
diesen Fällen bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst haften, sofern
ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Künftig
wird dieser Betrag auf 50 Euro gesenkt.

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