Die Bundesregierung hat im Streit mit Brüssel
um die Industrierabatte beim Ökostrom der EU-Kommission in allen
wesentlichen Punkten widersprochen. Das geht aus der Stellungnahme
des Wirtschaftsministeriums im Beihilfeverfahren gegen Deutschland
hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe) vorliegt. Die Ausgleichsregelung solle „die
wirtschaftliche Mehrbelastung begrenzen, die sich für besonders
stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen aus der EEG-Förderung
für erneuerbare Energien ergibt“, heißt es in der Stellungnahme. Sie
wurde in dieser Woche nach Brüssel geschickt. Aus der Stellungnahme
geht auch hervor, dass, selbst wenn die Kommission – anders als
Berlin – zu der Auffassung gelangt, die Befreiung von der EEG-Umlage
sei eine staatliche Beihilfe, es aus Sicht der Bundesregierung nicht
zu Strafen für die Unternehmen kommen dürfe. Die Regierung beruft
sich darauf, dass die Kommission das EEG bereits 2002 genehmigt hatte
und somit auch die Ausnahmen. Sofern die Ausgleichsregelung „als
staatliche Beihilfe anzusehen wäre, wäre sie mit dem Binnenmarkt
vereinbar. Sie dient der Förderung eines wichtigen Vorhabens von
gemeinsamem europäischen Interesse.“ Sie diene „letztlich dem Umwelt-
und Klimaschutz“ in Europa, heißt es in einem weiteren zweiseitigen
Papier des Wirtschaftsministeriums, das die Kernaussagen der
Stellungnahme zusammenfasst.
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