Rheinische Post: Bundesregierung will Betriebe für Stromabschaltungen entlohnen/ Bis zu 348 Millionen Euro neue Kosten für Stromverbraucher

Energieintensive Betriebe wie Aluminiumhütten
sollen künftig Geld damit verdienen können, dass sie auf Zuruf
kurzfristig vom Stromnetz gehen. Dies sieht die „Verordnung zu
abschaltbaren Lasten“ vor, die der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) vorliegt. Sie wird am heutigen
Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Nach der Verordnung sollen die
Übertragungsnetzbetreiber über eine Internetplattform monatlich
bundesweit 3000 Megawatt an Abschaltleistung ausschreiben. Große
Stromverbraucher können an der Ausschreibung teilnehmen und den
Netzbetreibern anbieten, für eine bestimmte Zeit in Sekundenschnelle
vom Netz zu gehen. Die Anbieter erhalten für das Bereithalten der
Abschaltbarkeit 1667 Euro monatlich pro Megawatt Abschaltleistung
oder maximal 20 000 Euro im Jahr. Die Abschaltungen selbst werden mit
einem „Arbeitspreis“ vergütet, der zwischen 100 und 500 Euro pro
Megawattstunde liegt. Die Bundesregierung will auf diese Weise das
Stromnetz stabilisieren, das durch den Ökostrom-Ausbau starken
Schwankungen ausgesetzt ist. Die Kosten sollen über eine Umlage bei
den Stromverbrauchern finanziert werden. Maximal zu erwarten seien
Kosten von jährlich 348 Millionen Euro, heißt es in der
Kabinettvorlage. „Für den Stromverbraucher errechnet sich eine
theoretisch mögliche Umlage in Höhe von bis zu 0,1194 Cent pro
Kilowattstunde pro Jahr. Dies entspräche einer Mehrbelastung für den
durchschnittlichen Haushalt mit 3500 Kilowattstunden Verbrauch von
4,18 Euro“, heißt es in der Kabinettvorlage. Tatsächlich zu erwarten
seien aber zwischen ein und zwei Euro jährlich. Die Regelung soll für
drei Jahre gelten und so rasch wie möglich in Kraft treten.

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