Rheinische Post: Bundestags-Juristen halten nationales Glyphosat-Verbot für möglich

Ein nationales Verbot des Pflanzengifts
Glyphosat ist nach Einschätzung der Juristen des Bundestags trotz der
EU-Zulassung unter strengen Voraussetzungen möglich. Das geht aus
einem Gutachten des Europa-Referats des Bundestags im Auftrag der
Grünen-Fraktion hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) vorliegt. Gemäß der
Pflanzenschutz-Verordnung könnten „spezifische nationale
Verwendungsbedingungen und deren Konsequenzen, beispielsweise für die
Biodiversität, in die Prüfung einbezogen werden, welche der Zulassung
des Pflanzenschutzmittels möglicherweise entgegenstehen oder
bestimmte Auflagen erfordern“, heißt es in dem Gutachten. Unter
diesen Voraussetzungen „sind nationale Zulassungen unter Auflagen
oder ein nationales Verbot von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoff
auf Unionsebene genehmigt worden ist, möglich“, heißt es in dem
19-seitigen Papier. Die Frage, ob konkrete Voraussetzungen für ein
Verbot existieren, wollen die Gutachter aber nicht abschließend
beantworten. Die EU-Kommission hatte erst am Dienstag entschieden,
Glyphosat in den EU-Ländern für weitere fünf Jahre zuzulassen. Im
Bundestag regt sich jedoch Widerstand. SPD, Grüne und Linke wollen
ein nationales Verbot durchsetzen, weil sie die Artenvielfalt
gefährdet sehen. „Wir werden jetzt weiter klären, wie das im Detail
umsetzbar ist“, erklärten die Grünen-Politiker Oliver Krischer und
Harald Ebner.

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