Der Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB)
unterstützt Erben nicht mehr bei der Suche nach Konten und Depots
von Verstorbenen. Dies hat der VÖB in einem Brief an die
Justizminister aller Länder mitgeteilt, der der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ ( Freitagausgabe) vorliegt. Man
werde das Verfahren „im Zuge einer Straffung des Leistungsspektrums
nicht mehr anbieten“, heißt es demnach in dem Schreiben. NRW-
Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kritisierte den Brief
als „unsensible Mitteilung“. Er sieht sich durch das Schreiben in
seiner Forderung nach einem bundesweiten Register aller Bankkonten
bestärkt. Nun sei klar, „wie notwendig die Verpflichtung der Banken
zur aktiven Auskunfterteilung ist, damit Erben zu ihrem Recht
kommen“, sagte er der Redaktion.
Auch der Bundesverband Deutscher Nachlasspfleger (BDN) kritisierte
das Vorgehen des VÖB. „Jetzt wird es noch schwerer, das Vermögen von
Verstorbenen sicher zu erfassen“ sagte Falk Schulz, Vorstand des
BDN, der „Rheinischen Post“. Diese Kritik teilt Sybille Wolf-Mohr,
Vorsitzende des Verbandes der Erbenermittler. Sie sieht es als
„Verletzung der Kundentreue“, wenn Geldhäuser sich echter Transparenz
zu Konten verweigern. „Der Erbe ist der neue Kunde. Also müssten
Informationen über Konten zentral zusammengeführt werden.“
Zum Hintergrund: Im VÖB sind 29 weitgehend staatlich
kontrollierte Finanzhäuser wie die Bayern LB, Portigon aus
Düsseldorf (Ex-WestLB), Bremer Landesbank oder HSH Nordbank. Der
Verband repräsentiert eine der vier Säulen des Kreditwesens, zu dem
auch die Privatbanken, Sparkassen sowie die Volks- und
Raiffeisenbanken gehören.
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