Das Bundesversicherungsamt hat den Umgang der
Pflegekassen mit Pflegebedürftigen scharf kritisiert. Ihrer
umfangreichen Informations- und Beratungspflicht kämen die Kassen
„teils gar nicht, teils nur unvollständig“ nach, heißt es nach
Informationen der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinische Post“
(Mittwochausgabe) im Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde. Das
Versicherungsamt beanstandet auch, dass die Pflegekassen
„überwiegend“ keine Beratungsangebote machten, welche
Pflegeleistungen für die Betroffenen in ihrer „persönlichen
Situation“ in Betracht kämen. Die Kassen versäumten es zudem, den
Pflegebedürftigen Leistungs- und Preisvergleichslisten zu übermitteln
sowie ihnen Informationen über die Qualitätsprüfungen von Heimen und
Pflegediensten zu geben. Häufig fehlten auch Konzepte für
individuelles Fallmanagement.
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