Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des
sogenannten W-Lan-Gesetzes sieht das Bundeswirtschaftsministerium
bereits Bedarf für Nachbesserungen. Das geht aus einem
Eckpunktepapier hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. So soll in dem neuen
Gesetzentwurf geregelt werden, dass Betreiber unverschlüsselter
W-Lans wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen
tragen müssen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt.
Zudem will Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) klarstellen, dass
Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu
verschlüsseln. „Diensteanbieter (…) dürfen nicht verpflichtet
werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu
verschlüsseln“, heißt es in dem Änderungsentwurf, den das Ministerium
zeitnah in der Bundesregierung abstimmen will. Das Ministerium wird
heute im Ausschuss des Bundestages zur Digitalen Agenda über die
geplanten Änderungen berichten. Der netzpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, unterstützt das Vorhaben.
„Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten dürfen nicht entstehen.
Alle Hürden für freies W-Lan müssen weg“, sagte Klingbeil der
„Rheinischen Post“. Er gehe davon aus, dass auch die Union dazu
bereit sei.
KONTEXT
Am 27. Juli war das W-Lan-Gesetz in Kraft getreten, das eine
Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung“ vorsah – also der Pflicht
des W-Lan-Betreibers, für Rechtsverstöße Dritter zu haften. Sechs
Wochen später urteilte der Europäische Gerichtshof, dass
Netzbetreiber zwar nicht für Schadenersatzansprüche aufkommen müssen,
die durch das Fehlverhalten etwa eines Hotelgastes entstanden sind.
Das Urteil ließ aber offen, ob die Betreiber nicht weiterhin auf
Unterlassung verklagt werden können oder gerichtliche
Abmahnungskosten tragen müssen.
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