Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf
(CDU) drängt auf einheitliche Cannabis-Grenzwerte in den
Bundesländern. „Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei
Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt
werden können“, sagte Wolf der Düsseldorfer „Rheinischen Post“
(Mittwoch). „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein
und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin
eingestellt wird“, sagte Wolf. Bei der Justizministerkonferenz, die
am 6. und 7. Juni auf der Wartburg im thüringischen Eisenach
stattfindet, will Wolf „intensiv für eine Vereinheitlichung werben“.
Es geht dabei um diejenigen Mengen Cannabis, die als Eigenbedarf
gelten, und bis zu denen die Staatsanwaltschaften Verfahren
einstellen können. Diese Werte unterscheiden sich zwischen den
Bundesländern stark und schwanken zwischen sechs und 15 Gramm. In den
meisten Ländern liegt der Wert indes bei sechs Gramm, weshalb die
Grenzen eher nach unten angepasst werden könnten. Die Freigrenze in
Berlin ist die bundesweit höchste. Bis zu 15 Gramm Cannabis gelten in
der Hauptstadt als „geringe Menge“ im Sinne des
Betäubungsmittelgesetzes. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen und
Rheinland-Pfalz sind es zehn Gramm, in den meisten übrigen
Bundesländern sechs Gramm. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in
Deutschland nicht strafbar, sondern gilt als selbstschädigend.
Betäubungsmittel zu besitzen, ist nur in „geringen Mengen“ zulässig.
Baden-Württembergs Justizminister Wolf sagte: „Die strafrechtliche
Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns
hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“ Er hoffe,
dass die Länder sich auf eine einheitliche Obergrenze einigen
könnten.
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