CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn will wegen
des Skandals um Billig-Brustimplantate den Begriff der
„Schönheitschirurgie“ gesetzlich schützen und ins ärztliche
Berufsrecht aufnehmen lassen. „Heute können Ärzte Heilpraktiker und
andere die nicht geschützte Berufsbezeichnung Schönheitschirurgie
verwenden und damit Verbrauchern eine nicht vorhandene Qualifizierung
suggerieren“, sagte Spahn der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Spahn sprach sich zudem für ein
generelles Verbot medizinisch nicht notwendiger Schönheitsoperationen
an Minderjährigen aus und forderte, Schönheitschirurgen müssten eine
umfassende Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Neuregelungen
sollen Spahn zufolge im Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, das
2013 in Kraft treten soll.
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